Leeres Paket erhalten / Diebstahl auf Transportweg mit DPD

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  • 17 Feb 2021
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Am 26.01.2021 habe ich bei der Cyberport GmbH als Privatkunde im Online-Shop ein Mainboard und Arbeitsspeicher im Wert von rund 150,- € bestellt und mit Amazon Pay bezahlt. Am 29.01.2021 klingelte dann der DPD Paketbote bei uns und wartete im Abstand von ca. 1,5 m vor unserer Haustür, das äußerlich unbeschädigte Paket hatte er zuvor direkt vor unserer Haustür hingestellt. Ich habe dann den Empfang des Paketes auf dem elektronischen Gerät des Paketboten mit Unterschrift quittiert. Beim nachfolgenden Anheben des Paketes kam mir das Gewicht unerwartet niedrig vor und beim unmittelbar nachfolgenden Öffnen bemerkte ich den Diebstahl des Mainboards (inkl. Zubehör) und des Speichers. Zu diesem Zeitpunkt war der DPD Paketbote leider schon weggefahren. Der Inhalt des äußerlich unbeschädigten, ausschließlich mit Kunststoff­umreifungsband verschlossenen und nicht zusätzlich mit Paketklebeband gesicherten Paketes bestand aus der leeren Mainboard OVP, Luftpolsterfolie und dem Lieferschein.
Den Diebstahl der Ware aus dem Paket meldete ich umgehend telefonisch und per E-Mail an Cyberport. Da ich die Artikel dringend benötigte und aufgrund der ungewissen Dauer bis zum Abschluss des Nachforschungsverfahrens, bot mir ein Cyberport Kundenbetreuer als pragmatische Lösung freundlicherweise die telefonische Neubestellung der Artikel per Vorkasse zum ursprünglichen, günstigen Preis und – um das Risiko eines erneuten Diebstahls bei DPD auszuschließen – die kostenlose Lieferung per DHL an, was ich nach einer kurzen Bedenkzeit annahm. Die Artikel aus der Neubestellung habe ich einige Tage später per DHL in zwei Paketen, sicher verpackt und in unbeschädigter OVP erhalten.
Nach den mir von Seiten Cyberports und DPD vorliegenden Informationen, gehe ich davon aus, dass die später aus dem Paket gestohlene Ware beim Verlassen des Cyberport Versandlagers und bis einschließlich der letzten Kontrolle des Paketgewichts in der Zustellpaketbasis in Gudensberg vollständig im Paket enthalten war. Der Diebstahl muss sich demnach unmittelbar danach in der Zustellbasis oder später im Zustellfahrzeug auf dem letzten Teilstück des Transportweges ereignet haben.
Da der Adressaufkleber des von mir persönlich in Empfang genommenen Paketes allem Anschein nach unbeschädigt zu sein scheint, gehe ich weiterhin davon aus, dass ich den originalen Versandkarton erhalten habe, welcher jedoch bis auf die leere Mainboard Originalverpackung, Luftpolsterfolie und den Lieferschein leer war. Da bei genauer Betrachtung des Versandkartons auf der Oberseite an den Stirnseiten deutlich mehrere Eindruckstellen zu sehen sind, liegt die Vermutung nahe, dass der oder die Täter die insgesamt drei Umreifungsbänder offensichtlich einfach vom Paket ab- und wieder aufziehen konnte(n).
Mit Hilfe der erhaltenen identischen Artikel aus der Neubestellung vom 01.02.2021 konnte ich das Gewicht der gestohlenen Artikel ermitteln; nämlich 819g. Das mir zugestellte leere Paket mit allem Verpackungsmaterial (Umreifungsband) und dem im Paket befindlichen Inhalt (leere Mainboard OVP, Lieferschein, Luftpolsterfolie) hat ein Gewicht von 719 g. Die Addition des ermittelten Gewichts der gestohlenen Artikel und des mir zugestellten leeren Paketes ergibt also ein Versandgewicht von 1538g und entspricht damit dem auf dem Paketaufkleber angegebenen Gewicht von 1,5 kg.
Nachdem ich am 01.02.2021 DPD den Diebstahl auf dem Transportweg telefonisch angezeigt hatte, teilte mir der DPD Customer Service am 04.02.2021 per E-Mail mit, dass die Reklamation des Paketes bereits vom Versender, der Cyberport GmbH, eingeleitet worden sei und ich mich diesbezüglich bitte mit diesem Verbindung setzen solle. Da laut DPD das Ein- und Ausrollgewicht identisch waren weigert sich die Cyberport GmbH den Kaufbetrag der via Amazon Pay bezahlten und aus dem Paket gestohlenen Artikel zu erstatten. Die mit der Ablehnung der Schadenshaftung seitens Cyberport verbundene indirekte Unterstellung einer Betrugsabsicht von meiner Seite weise ich auf Schärfste zurück behalte mir rechtliche Schritte gegen die Cyberport GmbH wegen falscher Verdächtigung vor.
Den Kaufvertrag für die nicht erhaltene, auf dem Transportweg mit DPD aus dem Paket gestohlene Ware habe ich fristgerecht gemäß den gesetzlichen Regelungen widerrufen und weiterhin am 12.02.2020 bei der Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahls erstattet.

Es kann nicht sein, dass mir als Privatkunden hier von Seiten der Cyberport GmbH und DPD widerrechtlich die Haftung für einen nicht in meinem Einflussbereich liegenden Diebstahl auf dem Transportweg zugeschoben werden soll. Das Paket wurde ganz eindeutig von Unbekannten ohne offensichtliche Beschädigungen am Versandkarton zu hinterlassen geöffnet, die darin befindliche Ware gestohlen und danach wieder verschlossen. Dieser Diebstahl muss sich nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen in der Zustellbasis in Gudensberg oder später im Zustellfahrzeug auf dem Weg zu mir zugetragen haben; also im Haftungsbereich von DPD als beauftragtem Transportunternehmen und der Cyberport GmbH als Händler mir als Privatkunden gegenüber.

Grundsätzlich möchte weder ich für einen nicht von mir zu verantwortenden Schaden haften, noch liegt es in meinem Interesse, dass die Cyberport GmbH für einen nicht in ihrem Einflussbereich liegenden Schaden haften soll. Gleichwohl trägt die Cyberport GmbH in diesem Fall mir als Privatkunden gegenüber das Transportrisiko und ist dementsprechend hier mein Ansprechpartner. Trotz dessen habe ich über Reklamation24 gleichzeitig auch bei DPD Beschwerde in dem Fall eingereicht, um so auch von meiner Seite darauf hinzuwirken, dass DPD die Haftung für den Diebstahl übernimmt und in Absprache mit der Cyberport GmbH und mir den entstandenen Schaden reguliert.

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

24-02-2021 um 21:01 Uhr


Problem behoben

1 / 10

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NEIN

Weiterempfehlung?

Nachdem meinem bei Amazon Pay gestellten A-bis-z-Garantieantrag stattgegeben und der Kaufpreis von Amazon Pay erstattet bzw. zurückgebucht wurde, habe ich heute kommentarlos per Briefpost den Beleg einer "Kulanzgutschrift" über eben diesen Betrag von Cyberport erhalten. Ich gehe davon aus, dass damit seitens Cyberport der von Amazon Pay auf mich zurückgebuchte Betrag buchhalterisch verrechnet wurde und der Fall damit zwischen Cyberport und mir abgeschlossen ist. Trotzdessen hoffe ich, dass die Cyberport GmbH den Schaden gegenüber DPD geltend macht, so wie ich selbstverständlich meine Strafanzeige wegen Diebstahls gegen Unbekannt weiterverfolgen werde.

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