CA-KD 13: Ablehnung Kulanzregelung

  • 04 Mär 2024
  • #588318
  • 41
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich musste mit meinen C-180 T-Modell auf der Fahrt von Neu-Seeland nach Bamberg am 26.02.2024 auf Grund einer erhöhten Motoröltemperatur diese unterbrechen und abschleppt werden. Auf Grund einer dauerhaft erhöhten Motoröltemperatur von 120°C habe ich das Fahrzeug im Teillastbereich mit ca. 90Km/h bis zur Autobahnabfahrt in Dresden bewegt. Anschließend wurde das Auto zur Stern Auto GmbH in Dresden abgeschleppt. Dort wurde nach Befundung des Fahrzeugs das Ventil der Kurbelgehäuseentlüftung als Ursache der Störung ausgemacht, siehe beigefügten Kostenvoranschlag. Infolge des undichten Ventils ist Öl u.a. in den Motorleitungssatz bis hin zum Steuergerät eingedrungen, so dass ein kapitaler Schaden am Fahrzeug entstanden ist. Die entsprechende Dokumentation ist dazu in der Vertragswerkstatt verfügbar.
Die erforderliche Reparatur wurde inzwischen bei Stern Auto in Dresden begonnen. Parallel wurde über den Händler eine Kulanzanfrage gestartet, die jedoch negativ bewertet wurde. Mit dieser Entscheidung bin ich in keinster Weise einverstanden, da folgender Sachverhalt bzw. folgende Rahmenbedingen hier vorliegen:

1. Ich habe das Fahrzeug nach Auftreten einer dauerhaft erhöhten Motoröltemperatur umgehend abgestellt ohne das eine Fehlermeldung angezeigt wurde.
2. Gem. Überprüfung des Fehlerspeichers wurde kein Fehler diagnostiziert.
3. Die entstandenen Folgeschäden, die insbesondere zum Austausch des Motorleitungssatzes sowie des Steuergerätes führten, wären somit nicht im Rahmen einer Inspektion zu erkennen gewesen. (Hinweis: die Servicearbeiten wurden regelmäßig mit Ausnahme der letzten beiden Inspektionen bei einer Vertragswerkstatt durchgeführt)
4. Das Ventil zur Kurbelgehäuseentlüftung ist kein Verschleißteil.
5. Die Hauptuntersuchung wurde am 16.02.2024 durch die Dekra ohne jeden Mängel durchgeführt, siehe Anlage.

Zusammengefasst bleibt festzustellen, dass dieser Fehler im Vorhinein nicht zu vermeiden/ zu erkennen gewesen wäre. Daher liegen insbesondere die Fehlerfolgen bzw. die massiven Folgeschäden in der Verantwortung des Herstellers. Hier wurden nicht im entsprechenden Umfang Absicherungsmaßnahmen im Rahmen einer FMEA-Betrachtung definiert und umgesetzt, so dass der Schadensumfang hätte minimiert werden können. Des weiteren ist das Fahrzeug mit Baujahr 2014 und einer Laufleistung von 97.000km jenseits von einer Stilllegung oder Verschrottung entfernt. D.h. das Qualitätsversprechen bzgl. der Zuverlässigkeit und Langlebigkeit eines Premiumherstellers wie Mercedes es für sich in Anspruch nimmt, sollte daher ein anderes sein. Bisher war ich mit T-Modell in jeder Hinsicht sehr zufrieden. In wie weit Mercedes als potentielle Fahrzeugmarke für die Zukunft für mich in Frage kommt bleibt damit offen.

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04-03-2024 um 13:35 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Mercedes-Benz weitergeleitet. Mehr erfahren.

05-03-2024 um 11:06 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Mercedes-Benz weitergeleitet. Mehr erfahren.

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