Hält sich Eon nicht an Gesetze?

  • 23 Nov 2023
  • #562849
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Ich war vom 01.01.23-06.06.23 in der Grundversorgung. Ich bekam ein Begrüßungsschreiben mit den Vartragskonditionen (Arbeitspreis netto 26,81 ct/KWh). Schon Tage später bekam ich die Schlußrechnung. Hier wurde aber entgegen den Vertragskonditionen für den Zeitraum vom 01.03.-06.06.23 ein Arbeitspreis von 40,25 ct/KWh abgerechnet.
Dieses reklamierte ich 2 mal telefonisch mit der Auskunft, da sich darum gekümmert wird. Bisher passierte nichts. Am 23.11.2023 reklamierte ich die Schlußrechnung zum 3. mal und ich bekam plötzlich die Auskunft, das die Eon als Grundversorger angeblich nicht die Preiserhöhung per Brief kommunizieren müsste. Es reiche aus, es auf der Internetseite zu veröffentlichen (davon mal abgesehen, das man wer weiß wie suchen muss).

Ich teilte dazu mit, das auf der Seite der Bundesnetzagentur etwas anderes steht und auch im Gesetz §5 StromGVV Abs. 2 steht:

[...] Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen; [...]

Die Überschrift des Gesetzes lautet zudem:

"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung [...]"

(Anmerkung: ganz wichtig: dort steht nicht GrundversorGER, sondern GrundversorGUNG)

Eon sagte mir, das sie das nicht interessiere und auch nicht darüber diskutiert werde. Das Gespräch wurde dann einfach von dem Mitarbeiter beendet.

Fazit: Von Eon als seriösen Stromanbieter habe ich etwas anderes erwartet. Ich werde da weiter dran bleiben und ggf. auch in die Öffentlichkeit gehen.

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23-11-2023 um 17:31 Uhr

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