Mahnstorno

  • 20 Dez 2023
  • #570923
  • 99
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Wir hatten einen Hotelaufenthalt vom 17.12. bis 20.12.23 im Hotel Cup Vitalis über FTI gebucht.
Wir haben leider sehr spät die Rechnung im Postfach gesehen (Spam Ordner). Wir haben dann am 16.12. sofort den Beitrag überwiesen. Das ist sicherlich spät, aber es gab zuvor auch keine Mahnung oder Erinnerung. Am 17.12. Haben wir von FTI eine Email bekommen, das wir (!) die Reise storniert haben. Diese ist natürlich falsch. FTI hat die Buchung storniert.
Wir haben über die Hotline versucht das Problem zu klären. Keine Chance eine persönliche Person zu erreichen. Wir haben das Hotel noch einmal Vor-Ort bezahlen müssen - 678€..
- FTI bezeichnet das übrigens als Mahnstorno, ein Wort, dass FTI wahrscheinlich selber erfunden hat.
In meinen Augen gesetzwiedrig.
Es gibt dazu ein Gesetzurteil.

Das Landgericht Düsseldorf entschied bereits mit Urteil vom September 2011 (Urteil vom 21.09.2011 – Az.: 12 O 435/10), dass die Stornierungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig ist.

Begründet wurde die Entscheidung der Düsseldorfer Richter damit, dass die Klausel erheblich von den gesetzlichen Bestimmungen abweicht und Verbraucher durch eine schnelle Stornierung unangemessen benachteiligt werden. Damit liegt ein Verstoß gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB vor. Befindet sich ein Verbraucher in Zahlungsrückstand, kann dies dem Reisebüro grundsätzlich nicht das einseitige Recht zur Vertragsauflösung einräumen.

Ein Rücktrittsrecht gem. §323 Abs. 1 BGB kann nach dem Willen des Gesetzgebers vielmehr erst dann angenommen werden, wenn der Verbraucher erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung mit entsprechender Ablehnungsandrohung gesetzt hat. Es ist gerade nicht möglich, dass sich der Reiseveranstalter direkt vom Vertrag lösen will, wenn die Reise nicht rechtzeitig gezahlt worden ist.

Fazit

Online-Reiseportale sollten ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmal genau prüfen lassen: Eine Stornierungsklausel bei schlechter Zahlungsmoral der eigenen Kunden ist nach der Entscheidung des LG Düsseldorf unzulässig und sollte daher entfernt werden. Wird eine solche Klausel trotzdem verwendet, stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar, der kostenpflichtig abgemahnt kann.

Die Buchung erfolgte über meine Frau Adelheid.... ein Geschenk an mich.

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20-12-2023 um 21:12 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an FTI weitergeleitet. Mehr erfahren.

20-12-2023 um 22:54 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an FTI weitergeleitet. Mehr erfahren.

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