Ein GLS-Paketlieferant hat mit seinem Fahrzeug beim Beliefern unsere Mauer angefahren. Dadurch entstand ein Unfalls Hafen bzw. Sachschaden an dem Mauerwerk. Der Schaden beläuft sich auf ca. 250 Euro. Der Fahrer ist daraufhin weggefahren und hat somit nicht die Feststellungen seiner Personalien, sowie die Art der Beteiligung ermöglicht. Hiermit hat er sich vom Unfallort unerlaubt entfernt. Es liegt ein Vergehen gemäß §142 StGB vor. Der Unfallhergang wurde durch meinen Vater beobachtet. Ich möchte umgehend Informationen erhalten sowie einen Personalienaustausch, ansonsten muss dies bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden.
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Antwort des Verbrauchers
19-12-2022 um 17:02 Uhr
Ich bitte um schnellstmögliche Antwort. Hier steht eine Straftat in Raum.
Antwort des Verbrauchers
02-01-2023 um 19:48 Uhr
Bitte antworten Sie endlich
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
26-01-2023 um 18:54 Uhr
Problem ungelöst
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