Flugerstattung

  • 24 Nov 2020
  • #152141
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600,00€ pro Person nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (über 3,5 Std. Flugzeit sowie mehr als 3000km entfernt) für meine Begleitperson und mich geltend.

Wir beanspruchen eine Ausgleichszahlung über den Flug 5Q 2216 von Fuerteventura nach Düsseldorf am 15.09. um 13:35 Uhr
Der Flug wurde Ihrerseits kurzfristig am 11.09. umgebucht und wir wurden darüber per Brief auf dem Hotelzimer am selbigen Tag informiert. Da unsere Reise somit um zwei Tage verkürzt wurde, kommt dies nach geltender Rechtsprechung einer Annullierung gleich.

Ich fordere Sie daher auf, den Gesamtbetrag bis spätestens 15.12.2020 zu überweisen, um rechtliche Schritte zu vermeiden.

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24-11-2020 um 09:12 Uhr

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