Verweigerung der in den AGBs zugesicherten kostenlosen Stornierung

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  • 25 Okt 2020
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Die laut AGBs zum Zeitpunkt der Buchung zugesdicherte Rückerstattung des Preises für einen Parlplatz bei airparks wurde uns verweigert und statt dessen ein Gutschein zugesandt. Mehrfache Beschwerden wurden ignoriert - zuletzt wurde uns eine um 10 Euro reduzierte Rückerstattung angeboten (s. Abbildung!).
Laut Auskunft unseres Rechtsanwalts ist die Verweigerung der vollen Rückerstattung eine klare Rechtsverletzung, da die zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen AGBs Anwendung finden müssen.
Es gibt auch keinen Grund für uns, einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen - die fristgemäße Stornierung allein begründet unseren Anspruch!

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25-10-2020 um 10:51 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Holidayextras weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

15-11-2020 um 16:21 Uhr


Problem behoben

7 / 10

Kundenservice Note

JA

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2
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