Die laut AGBs zum Zeitpunkt der Buchung zugesdicherte Rückerstattung des Preises für einen Parlplatz bei airparks wurde uns verweigert und statt dessen ein Gutschein zugesandt. Mehrfache Beschwerden wurden ignoriert - zuletzt wurde uns eine um 10 Euro reduzierte Rückerstattung angeboten (s. Abbildung!).
Laut Auskunft unseres Rechtsanwalts ist die Verweigerung der vollen Rückerstattung eine klare Rechtsverletzung, da die zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen AGBs Anwendung finden müssen.
Es gibt auch keinen Grund für uns, einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen - die fristgemäße Stornierung allein begründet unseren Anspruch!
Teilen
25-10-2020 um 10:51 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Holidayextras weitergeleitet. Mehr erfahren.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
15-11-2020 um 16:21 Uhr
Problem behoben
7 / 10
Kundenservice NoteJA
Weiterempfehlung?Nach 7,5 Monaten haben wir unser Geld nun zurück.
Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.