Gewährleistung nach §439I falsch ausgelegt

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  • 08 Dez 2021
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Kärcher Fensterputzer am 23.11.2021 bei Hornbach in Niederzier gekauft. Am 8.12.2021 den defekten Kärcher reklamiert. Laut Marktleiter Herr ****** muss das Gerät eingeschickt werden. Ich habe ihm dann erklärt das ich laut § 439I Verbraucherschutz die Wahl habe zwischen der Beseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Darauf hat er sich nicht eingelassen mit der Begründung das grundsätzlich bei Kärcher defekte Geräte eingeschickt werden müssen. Das Hornbach gegen den §439I des Verbraucherschutzgesetz verstößt sah er nicht so.
Ich bestand auf die Lieferung einer mangelfreien Ware leider ohne Erfolg.

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

05-01-2022 um 11:24 Uhr


Problem behoben

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Erst nach mehreren Anrufen selbst in der Zentrale mit Darlegung der Verbraucherrechte lenkte man unwillig ein. Es ist mir völlig unverständlich wie man sich so verhalten kann.

1
Hornbach
Zufriedenheitsindex: 32.3/100

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