Kärcher Fensterputzer am 23.11.2021 bei Hornbach in Niederzier gekauft. Am 8.12.2021 den defekten Kärcher reklamiert. Laut Marktleiter Herr ****** muss das Gerät eingeschickt werden. Ich habe ihm dann erklärt das ich laut § 439I Verbraucherschutz die Wahl habe zwischen der Beseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Darauf hat er sich nicht eingelassen mit der Begründung das grundsätzlich bei Kärcher defekte Geräte eingeschickt werden müssen. Das Hornbach gegen den §439I des Verbraucherschutzgesetz verstößt sah er nicht so.
Ich bestand auf die Lieferung einer mangelfreien Ware leider ohne Erfolg.
Teilen
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
05-01-2022 um 11:24 Uhr
Problem behoben
1 / 10
Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Erst nach mehreren Anrufen selbst in der Zentrale mit Darlegung der Verbraucherrechte lenkte man unwillig ein. Es ist mir völlig unverständlich wie man sich so verhalten kann.
Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.