Trotz Starkregenversicherung lässt mich meine geliebte HUK im Regen stehen

  • 26 Nov 2023
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Im Januar diesen Jahres ist an meinem Mietwohngrundstück Deutschhausweg 2 , 117 Saarbrücken die rückwärtige Stützmauer während eines Starkregens und schon zuvor länger anhaltender Starkregenperioden eingestürzt.Ich bin von einem Mieter benachrichtigt worden. Er hat mir telefonisch mitgeteilt, dass infolge des Starkregens auf der Gartenoberfläche sich Regenwasser angesammelt hatte und sie später ein sehr starkes Geräusch gehört haben . Als sie dann zum Fenster zum Garten hinausgeschaut hatten, sahen sie, dass die rückwärtige Mauer eingebrochen sei. Ich bin dann direkt zum Grundstück gefahren und konnte mich davon überzeugen. Das Wasser ist natürlich nah dem Einsturz der Mauer abgelaufen. Ich habe Bilder gemacht und den Schaden bei der HUK Elementarversicherung gemeldet. Die HUK hat einen Sachverständigen herausgeschickt. Dieser hat in seinem Gutachten den Starkregen nicht als Ursache erwähnt, sondern das ganze auf Mängel der Mauer abgewälzt. Die HUK hat daraufhin die Schadensregulierung abgelehnt. Da aus meiner Sicht eindeutig die länger anhaltenden Starkregen in dieser Jahreszeit die Ursache waren, finde ich die Entscheidung der HUK nicht in Ordnung. Wozu braucht man eine Starkregenversicherung, wenn sie bei Starkregen nicht eintritt. Warum heißt sie dann eigentlich Starkregenversicherung? Die Argumentation des Sachverständigen, dass die Mauer nicht stabil genug gewesen sei, kann man immer darlegen. Die heißt im Umkehrschluss, dass sich eine Starkregenversicherung überflüssig macht. Bilder liegen der Versicherung vor.

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26-11-2023 um 16:20 Uhr

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