Nachdem ich meine Zweitwohnung über das Onlineportal versichert habe erhielt ich einen Brief, dass Zweitwohnungen nur dann versichert werden können, wenn man mindestens 4 Nächte pro Woche dort schläft. Auf Nachfrage, wo das denn in den Vertragsbedingungen stehen würde, erhielt ich die Antwort:
"Bei Antragstellung wird erfragt, ob es sich um eine ständig bewohnte Wohnung handelt. Hier ist auch ein Infobutton für unsere Definition zu ständig bewohnt hinterlegt."
Das war allerdings nicht die Antwort auf meine Frage. Außerdem habe ich mich gerade noch einmal gründlich durch den gesamten Antragsstellungsprozess für eine Hausratversicherung begeben und es gibt dort keinen solchen Hinweis und erst recht keinen Infobutton dazu.
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Antwort des Verbrauchers
16-02-2023 um 20:46 Uhr
Ich habe mich 2023-02-03 noch einmal über das HUK24-Kontaktformular gemeldet und nach dem Versicherungsstatus gefragt und auf die Reklamation24 hier verwiesen. Nach 2 Wochen immer noch keine Reaktion.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
03-03-2023 um 18:12 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteJA
Weiterempfehlung?Ich gebe auf. Die haben sich nie wieder gemeldet.
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