Busfahrer lässt Familie mit 3 Monate altem Baby bei Kühlschranktemperaturen an Haltestelle zurück

  • 15 Nov 2023
  • #560508
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am gestrigen Abend, dem 14.11.2023 um 18:15 Uhr, wurden wir von einem Ihrer Mitarbeiten mit unserem 3 Monate altem Baby bei annähernden Kühlschranktemperaturen an der Haltestelle Osterstraße zurückgelassen.
Es handelt sich um die Linie 113 von Gärtnerstraße in Richtung Neumühlen/Övelgönne. Busnummer 6805, planmäßige Abfahrt an der Haltestelle Osterstraße 18:11 Uhr.
An der Haltestelle Osterstraße haben sich, nach schon üblicher Verspätung auf dieser Strecke, ca. 20 Personen eingefunden, ungleich weniger Personen haben an dieser Haltestelle den Bus verlassen.
Als bereits 15 neue Personen den Bus bestiegen hatten, wurden plötzlich die Türen zugefahren und eine schon halb eingestiegene Person musste derart zurückweichen, dass diese noch fast gestürzt wäre. Zudem mussten wir mit dem Kinderwagen ausweichen, um eine Kollision zu vermeiden.
Die Tür wurde entgegen unserer und der Erwartung der restlichen Fahrgäste nicht wieder geöffnet, sondern der Mitarbeiter begann die Fahrt fortzusetzen, musste jedoch nach 1 Meter halten, da der Verkehr es erforderte. Daraufhin habe ich den Mitarbeiter an der Fahrertür darauf hingewiesen, dass er noch Personen zurücklässt, inklusive meiner Frau und mir mit Kinderwagen samt Baby.
Er erklärte mir lautstark, er müsse weiterfahren und er habe zudem die Maximalgrenze an Fahrgästen erreicht und könne daher keinen mehr mitnehmen, wir sollen doch auf den nächsten Bus warten, der wurde ja schließlich gleich kommen.
Der Bus war bei Abfahrt zu weniger als 2/3 ausgelastet, was die Sitzplatzsituation betrifft und ohne jeglichen Kinderwagen oder Rollstuhl!
Daraufhin durften wir mit einem nun erwachtem und schreiendem Baby, bei nicht wärmer werdenden Temperaturen weitere 20 Minuten auf den nächsten Bus warten. Wir als auch alle restlichen Fahrgäste waren fassungslos über das Verhalten des Mitarbeiters.
Es stellt sich mir daher die Frage, ist der Mitarbeiter Sichteingeschränkt, also nachtblind und kann somit nicht über die Rückspiegel noch zusteigende Fahrgäste wahrnehmen oder verrichtet er unter Alkohol oder ggf. Drogeneinfluss seine Arbeit. Anders ist ein derart schlimmer Aussetzer in dieser Situation nicht zu erklären. Er muss jegliche Spiegel, die ihm zur Verfügung stehen missachtet haben umso eine Fehlentscheidung zu treffen.
Es sollte Ihnen als Arbeitgeber dringend daran gelegen sein, die Fähigkeiten des Mitarbeiters schnellstmöglich zu überprüfen, um eventuelle schwerwiegendere Verletzung von zukünftigen Fahrgästen zu verhindern.
Wir bitten Sie höflichst um eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt bis zum 19.11.2023. Sollten wir bis dahin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben werden wir uns vorbehalten, andere Medien zu nutzen, um über diesen Missstand zu informieren.

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15-11-2023 um 19:33 Uhr

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