Zahlungen/Mahnungen

  • 18 Dez 2023
  • #570292
  • 93
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Betreff Ihre Email vom 09.12.2023 Mahnung über 514,20 €
Ihre Email vom 09.12.2023 Mahnung über 464,20 €
Ihre Email vom 12.12.2023 Mahnung über 62,35 €
Meine Schreiben vom 24.11., 08.12.,09.12., Email vom 29..11.
Sowie Telefonat mir Herrn Farid am 30.11.

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist wohl leider festzustellen, daß Ihre Mitarbeiter in dieser Bearbeitungsebene dem
Problem nicht gewachsen sind das „zu viele Köche den Brei verderben“
Ich möchte daher nochmals das „Problem“ in chronologischer Reihenfolge mit einfachen
Worte schildern.
Im November 23 habe ich drei Guthabenaufladungen initiert. Leider waren die Käufe die mit diesem Guthaben ( ca.1000,-€) nicht mehr zu realisieren. Daraufhin habe ich die Buchungen
wieder auf mein Konto bei der SPK zurück buchen lassen. Ein entsprechendes und erklärendes Schreiben liegt ihnen seit ca. 26. oder 27. Novembervor. Es besteht weder der Wunsch noch die Notwendigkeit ein solches Guthaben in dieser Größenordnung bei Ihrer Bank vorzuhalten.
Es erfolgten am 31.10.,21.11 und am 27.11 jeweils 3 Abbuchungen mit entsprechenden Verzugskosten. Die Buchungen wurden dann jeweils am gleichen Tag als LS Wiedergutschrift
meinem Bankkonto wieder gutgeschrieben,
In Ihrer App erscheint dann ausstehender Betrag wegen nicht bezahlter Einkäufe. Was soll
daß?
Ich habe in dieser Angelenheit mehre Schreiben an Ihre Anschriften in Nürnberg und Berlin
geschickt. Auch gab es am 3lich0.11.23 ein Gespräch mit einem Herrn Farid aus Ihrer Hotlein.
Er war Zuversicht alles richtig verstanden zu haben und die Angelegenheit würde in meinem
Sinne geregelt und wäre somit für mich erledigt zu betrachten. Leider erfolgen nach wie vor Mahnungen. Wofür ich mittlerweile kein Verständnis mehr und fordere Sie auf für endgültigen Abschluss in dieser Angelegenheit zu sorgen ( auch Korrektur in Ihrer App )
Erwarte in den nächsten Tagen Ihre Stellungnahme-
Als Nachtrag ist noch folgendes zu sagen. Auch ein schwedisches Unternehmen das vielleicht
im hohen Maße digitalisiert ist und evtl. Arbeitsabläufe per KI steuern und oder verarbeiten
lässt, sollte kaufmännische Regeln, wie Beantwortung postalischer Korrespondenz nicht
vergessen.
Mitfreundlichen Grüßen










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18-12-2023 um 20:06 Uhr

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