Zahlung in Höhe von 1.4019 Euro verschollen

  • 18 Jan 2024
  • #577550
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Die Zahlung einer Bestellung bei Metzler über Klarna in Höhe von 1.4019 Euro wurde von mir fristgrecht an Klarna überwiesen. Der Betrag sollte dann laut Service Klarna Rücküberwiesen worden sein, da eine andere IBAN der Klarna Bank ( DE56 7607 0012 0500 1540 02) genutzt wurde. Ich hatte scheinbar die IBAN einer Klarna Rückzahlung erwischt. Wie ich hier lesen konnte, gab es zu dieser IBAN und einer damit einhergehenden Rückerstattung bereits einen ähnlich gelagerten Fall ( Online Shop Apotheke). Auch dort wird in Verbindung mit dieser IBAN eine vermeindlich nicht auffindbare Zahlung angeführt.
Der Service kümmere sich darum wurde mir seit Dezember versprochen. Eine Antwort von der "Fachabteilung" erhielt ich auch nach mehrfachem Nachfragen nicht.
Heute wurde ich aufgefordert, einen Kontoauszug vom 20.12 23 bis zum heutigen Datum 18.01.24 zuzusenden, um eine nicht eingegangene Rückerstattung nachzuweisen. Den Vorschlag alles andere zu schwärzen fand ich belustigend, da ja dann alles geschwärzt wäre. Zudem könnte ich dann ja auch die Rückerstattung schwärzen, hätte ich sie denn erhalten?! Die Aussagekraft dieses Nachweises erschließt sich mir nicht.
Nachdem ich die "flasche" IBAN einmal ohne weitere Informationen in die Suchmaschine eingegeben hätte, kam direkt dieser Hinweis:
DE56 7607 0012 0500 1540 02

Wir haben eine Bank erkannt:

Bank: Klarna AB (publ)
Ort: 10115 Berlin
Konto erkannt:
BIC: DEUTDEMM760
BLZ: 76070012
Kto. Nr.: 05001540

Diese Info gab ich an den Klarna Service weiter, mit der Bitte die Überweisung unter Zuhilfenahme der Daten aus dem Überweisungsnachweis ( Absender/ IBAN/ Verwendungszweck) auf dem zu Klarna gehörenden Konto mit der IBAN DE56 7607 0012 0500 1540 02 ausfindig zu machen. Alternativ die angebliche Rückerstattung, dass man nachvollziehen könne, wo das Geld gelandet ist. Bei mir nachweislich nicht.
Aber es hilft nichts, es wird nichts weiter unternommen, ohne den Kontoauszug, auf dem alle meine Zahungsvorgänge angeführt sind, eine Rückerstattung hingegen nicht, weshalb ich mich weigere, im Hinblick auf deren fehlende Aussagekraft, eine solche zu versenden.
Aber selbst wenn ich den Kontoauszug der letzten 8 Wochen versenden würde, käme man hier nicht weiter... weil einfach nichts getan wird, wie auch schon mehrfach geschrieben.

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18-01-2024 um 18:22 Uhr

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