Meine Tochter hat einen Gutschein für eine Kühlgefrierkombination vom Jobcenter erhalten und hat diese für 399,99Euro im Markt Schöningen gekauft.
Der Gutscheinwert Betrug 330,- Euro. Dazu noch einen Gutschein über 70,- Euro für einen Staubsauger, der 129,99Euro kostet und gekauft wurde.In beiden Fällen wurde die Differenz bar dazu bezahlt. Die Kollegin der Information im Markt teilte ihr mit,dass sie keinen Anspruch auf die 10 Prozent für die Woche,sowie die 5 Prozent für Donnerstag hätte.
Dann wurde die Kollegin beim nachfragen nach den Prozenten noch putzig und antwortete, wenn ihnen das nicht passt kaufen sie woanders ein.
Das kann doch wohl echt nicht wahr sein das man so behandelt wird.
Sind Bürgergeldempfänger mit Gutschein Menschen zweiter Klasse?
Ich sehe darin eine klare Diskriminierung.
Die Vorfall ereignete sich zwischen 18:20 bis 18:50 Uhr.
Ich bitte um Klärung dieser Angelegenheit.
So geht man nicht mit Menschen um.
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
06-04-2023 um 17:03 Uhr
Problem behoben
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Kundenservice NoteNEIN
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Es ging sehr schleppend.
Kundenfreundlich ist anders.
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