Beschwerde über die Zugbegleitung zum Zug ME RE 4 (82021) am Samstag, den 18.05.2024 gegen 12.30 Uhr

  • 20 Mai 2024
  • #601547
  • 49
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Sehr geehrte Damen und Herren, am obigen Tag bestieg ich im Hauptbahnhof Hamburg gegen 12.25 Uhr (Abfahrt sollte gegen 12.15 Uhr sein; Zug war also verspätet) obigen Zug in einem vorderen Waggon, in dem auch die 1. Klasse untergebracht war. Der Zug drohte voll zu werden. Ich ergatterte neben anderen Bahnfahrenden jedoch noch einen Sitzplatz. Die 1. Klasse war leer. Ein älteres Ehepaar, wahrscheinlich gut 80-jährig, bestieg kurz vor der Abfaht ebenfalls den Zug und fand keinen Sitzplatz. Alle Sitzplätze der 2. Klasse waren belegt. Der Zug fuhr umgehend los. Ich, selbst 73-jährig, überlegte, aufzustehen, als die Zugbegleiterin erschien und 4 erheblich jüngere Passagiere aufforderte, für das ältere Ehepaar Platz zu machen. Diese weigerten sich jedoch. Ich verwies darauf, dass in der 1. Klasse genug Platz wäre und dort das Ehepaar platziert werden könnte. Dabei will ich nicht verhehlen, dass die jüngeren Personen durchaus für das ältere Ehepaar hätten aufstehen können. Die Zugbegleiterin meinte jedoch, dass ich mich aus der Sache raus halten sollte, sie spreche nicht mit mir sondern mit den jüngeren 4 Personen. Nach nochmaliger Aufforderung rief die Zugbegleiterin die Bahnpolizei in Harburg an, die aufgrund des "Hausrechts" der Zugbegleitung die Personen aufforderte, den Zug zu verlassen, was diese auch taten. Ich halte das Verhalten der Zugbegleiterin für absolut unangemessen. Wo steht in einer Ihrer Vorschriften, dass Jüngere für Ältere Platz zu machen haben, zumal die Bahn auch meistens selbst weiß, wann Züge nicht mehr ausreichend Sitzplätze haben. Wieso lässt die Zugbegleiterin das ältere Ehepsaar zumindest für die Fahrt vom Hauptbahnhof bis Harburg nicht in der 1. Klasse sitzen, wenn sie sich solche Sorgen um das ältere Ehepaar machte. Wieso müssen 4 Personen den Zug verlassen, wenn nur 2 Personen einen Platz brauchen. Als Zugfahrer habe ich zwar den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Die Anweisungen müssen jedoch auch einer rechtlichen Grundlage entsprechen. Wenn ich mich um das ältere Ehepaar sorge, weil es keinen Sitzplatz hatte, habe ich für einen Sitzplatz zu sorgen, wo einer frei ist, und es waren genügend Sitzplätze in der 1. Klasse frei, die im gleichen Waggon war. Das setzt natürlich voraus, dass ich mein Hirn einschalte und nach einer Lösung suche. Das scheint aber nicht jeder / jede zu können. Für mich war die Zugbegleiterin ein Paradebeispiel dafür, wie es zu Gewalttaten in Zügen kommen kann, wenn man in Machtbesoffenheit und mit Einfältigkeit meint, seine meiner Auffassung nach falsche Ansicht durchdrücken zu müssen. Dabei lehne ich grundsätzlich Gewalt gegenüber Dritten ab, sehe jedoch zukünftig auch eine erhebliche Mitschuld der Zugbegleitung bei Gewalttätigkeiten in Zügen, zumal mir diese Zugbegleitung in ihrer einfältigen Art ihre Überforderung offenbart hat. Mit freundlichen Grüßen, ****** ******

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