Kaufvertrag R63324 v. 11.05.23

  • 20 Jan 2024
  • #577982
  • 51
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Lieferung und Montage am 15.07.23.
Transportschaden der Einbauspüle (quer gebrochen, Bildmaterial bei Ihnen vorhanden) wurde neu bestellt, keine Alternative verbaut (z.B. Edelstahlspüle) damit die Küche voll benutzt werden kann.
Spülmaschine wurde angeschlossen, jedoch nicht korrekt.
Daraufhin Wasserschaden im Spülenschrank (SP60R), welcher direkt von mir bei auffallen telefonisch gemeldet wurde.

Der Spülenschrank plus neu bestellter Spüle wurde am 12.08.23 geliefert. Diese Spüle war allerdings verzogen. Die Montage wurde deshalb nicht komplett durchgeführt. Der Monteur war der Meinung, dass das Eckventil wackelt und er das komisch findet. Deshalb wurde die verzogene Spüle nur in den Ausschnitt gelegt ( ohne Silikon ) und nicht an den Zulauf angeschlossen, aber an den Ablauf. Die Hebe- und Senktechnik um das Spülwasser aufzufangen wurde nicht montiert an diesem Termin.
Spüle darf benutzt werden lt. Montagebericht. Der Spülenschrank (SP60R) wurde ersetzt.
Die 3. Spüle wurde bestellt.

Der Vermieter wurde bezüglich des wackelnden Eckventiles kontaktiert, worauf ein Gas-Wasser-Installateur keine Fehler feststellen konnte.

Am 3. Montagetermin (25.11.23) wurde die neue Spüle gebracht, nicht montiert, da die bereits vorhandene, verzogene Spüle sich begradigt hatte. Jetzt wurde die Spüle in Silikon gesetzt (aber schlecht, leicht schräg, Silikon hat Fäden gezogen, einfach nicht professionell). Hier wurde auch die Hebe-Senk-Technik verbaut, der Ablauf neu angeschlossen mit Zusatzmaterial, welcher der Monteur in seinem Auto hatte und nicht zum Spülenzubehör gehört hat.

Mit der Zeit hat der Abfluß erneut angefangen zu tropfen, was dazu führte, dass der Spülenschrank (SP60R) erneut einen Wasserschaden aufweist.
Sie haben diesbezüglich von mir eine Email am 15.01.24 erhalten.

Jetzt habe ich einen 4. Montagetermin, der allerdings noch nicht der letzte sein wird, da ich noch keine Aussage über einen neuen Spülenschrank erhalten habe.
Der volle Betrag für meine Küche und die Montage wurde bereits am ersten Montagetermin gezahlt, trotz dass ich diese bis November nicht benutzen konnte. Zu den ganzen Ersatzterminen musste ich mir jedes Mal einen Tag Urlaub oder Überstunden nehmen.

Sollte bis Februar diese Küche nicht komplett nutzbar sein, werde ich mir Rechtsbeistand holen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen unter bekannter Handynummer gerne zur Verfügung.

Mit Bitte um Bearbeitung und Rückmeldung, was hier die von Ihnen entgegenkommenden Schritte sind, verbleibe ich

mit freundlichem Gruß

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