Unverhältnismäßig hohe Forderung

  • Behoben
  • 29 Jun 2023
  • #509151
  • 91
Anzeige

Sehr geehrtes my Hammer Team,

unser Mieter suchte für uns eine Firma, die eine Ecke in seinem Schlafzimmer mit Schimmelbefall sanieren sollte und fand
über "my Hammer" einen Handwerker, der dies zeitnah erledigen würde.
(Höhe der Schimmelstelle in der Ecke ca. 1 m vom Fußboden nach oben und zu beiden Seiten schwächer werdend ca. 40 - 50 cm. Die Wand war bereits vorbereitend mit Alkohol gereinigt und mindestens 14 Tage getrocknet, so dass nur noch die Fußboden leiste entfernt und gestrichen werden musste (siehe Fotos).
Ich telefonierte mit diesem Handwerker und fragte nach den Kosten. Er teilte mir mit, dass eine "kleine Sanierung" zwischen
300 und 400€ kosten wird, da die Arbeiten einige Stunden dauern und er 3 - 4 mal anfahren muss.
Tatsächlich war der Maler 3 mal vor Ort. Das erste Mal zur Besichtigung und 2 mal, um die Arbeiten zu erledigen.
Für den ersten Termin zum Auftragen der Isolierfarbe benötigte er, nach Aussage meines Mieters, ca. 20 MIn.,
beim 2. Termin wurde der Wandbereich um die Ecke mit je einer Breite von ca. 1m und wandhoch weiß überstrichen,
Zeitaufwand max. 30 Min.
Die Rechnung kam am folgenden Tag mit der Auflistung: Schimmel Sanierung 300€ + MWst
Isolier- und Bio Wandfarbe 120€ + MWst (ohne Beleg, um welche Farben es sich handelte, bzw. was diese im einzelnen gekostet haben.
Andere Handwerker belegen das meist unaufgefordert mit Quittung).
Gesamtbetrag der Rechnung 499,80€.
Nachdem der anfangs genannte (einige Stunden) vom tatsächlichen Arbeitsaufwand (50 Min.) stark abweicht,
finde ich die Forderung von 499,80€ unverhältnismäßig hoch, auch wenn darin 3 Anfahrten à 30€
(ist es üblich, die erste zur Besichtigung auch anzurechnen?) enthalten sind.
daraus ergibt sich ein Stundenlohn von rund 200€. Ist das üblich?

Ich schätze Handwerker sehr, zahle immer pünktlich und hatte bisher zum Glück nur faire, angemessene Rechnungen.
Was raten Sie in so einem Fall?

Vielen Dank für eine zeitnahe Antwort

Mit freundlichen Grüßen
****** ******

Teilen

Ärger mit MyHammer?

Schreib sofort eine Beschwerde und löse dein Problem!

Beschwerde schreiben!

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

21-07-2023 um 13:19 Uhr


Problem behoben

2 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

unzureichend

1
MyHammer
Zufriedenheitsindex: 27.1/100

Problem mit MyHammer?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.