Solaranlage durch ENPAL erstellt: "Verspätete bzw. fehlende Anmeldung der Veräußerungsform nach §21c EEG"

  • 14 Apr 2023
  • #482842
  • 399
Anzeige

Am 24.01. bis 25.01.2023 wurde die Solaranlage bei uns von ENPAL installiert. Am 26.01. und 27.01.2023 kam dann der Enpal-Elektriker und schloss die Anlage ans Netz an. "Jetzt bekommen Sie eigenen Solarstrom vom Dach", so sinngemäß sein Kommentar dazu. Meine Frau und ich waren überrascht, dass dies so schnell vonstatten ging. Gleich zweimal habe ich ihm meine Bedenken geäußert, ob das so in Ordnung ginge und ich keine rechtlichen und finanziellen Probleme dann hätte. Das Gespräch darüber war am 26.01. und dann noch mal telefonisch am 01.02.2023. Er meinte lapidar, es würde alles durch den neu eingebauten Zähler sorgfältig dokumentiert. Daraufhin war ich zufrieden, da ich die Problematik der verspäteten Anmeldung der Veräußerungsform nach §21c EEG gemäß §52 Abs.1 Nr. 9 und Abs. 2 EEG nicht kannte. Die Strafzahlung, sollte sie direkt von Ihnen in Rechnung gestellt werden, leisten wir jedenfalls nicht, da dies im Verantwortungsbereich von ENPAL liegt und wir über den Sachverhalt von keinem ENPAL-Mitarbeiter aufgeklärt wurden. Im Anhang sind nähere Angaben vonseiten Netze BW.

Teilen

Ärger mit Netze BW?

Schreib sofort eine Beschwerde und löse dein Problem!

Beschwerde schreiben!
0
Netze BW
Zufriedenheitsindex: 32.1/100

Problem mit Netze BW?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.