Umbaumaßnahmen im Bereich Verteilung Stromnetz und Umstellung von Freiland auf Erdkabel

  • 16 Sep 2023
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Im Zuge von baulichen Maßnahmen wurde bereits 1998, von Freiland auf Erdkabel kostenpflichtig umgestellt, mit der Info der Netze BW, das durch die geänderte Netzanbindung ein zusätzlicher Strommast provisorisch Notwendig sein wird, um die anderen Teilnehmer mit Strom zu versorgen.
Dieser Strommast ca. 5-6 Meter Höhe, wurde auf die Grundstücksgrenze ca. 1,5 Meter von der Hauswand entfernt aufgestellt.
Jener besagte provisorische Strommast soll nun erneut aus Gründen einer baulichen Veränderung nicht weichen, sondern soll ersetzt werden gegen einen Strommast der ca. 12 Meter hoch ist.
Standort des Mastes erneut nur 1,5 - 2 Meter von der Hauswand entfernt. Dazu muss gesagt sein, das die beiden Häuser generell nur einen Abstand von ca. 1,5 voneinander besitzen.
Auf der Grenze steht bereits eine Strassenlaterne, welche den Zugang zu den Gebäuden behindert, nun soll auch noch der Mast im gleichen Umfeld aufgebaut werden.
Wir haben damals eine hohe Summe bezahlt um den Dachanschluss los zu werden und nicht um nach 25 Jahren direkt an der Grundstücksgrenze in Abstand von nur 1,5 - 2,0 Meter zur Hauswand einen Strommast zu bekommen, welcher auch auf Gemeindegrund errichtet werden könnte.
Selbstverständlich mit etwas mehr Aufwand und eventuellen damit verbundenen Kosten.
Ich hatte bereits mit den zuständigen Planungsverantwortlichen der Niederlassung Kirchheim- Teck Kontakt und es wurde auch ein vor Ort Termin, mit dem zuständigen Gemeindemitarbeiter durchgeführt.
In dieser Sache wurde von der Gemeinde Bissingen an der Teck auch zugesagt, diesen notwendigen Platz als Aufstellungsort für den Mast zur Verfügung zu stellen.
Seitens des Planungsmitarbeiters wurde aber argumentiert, das aus statischen Gründen der Mast genau an der Stelle zwischen den beiden Gebäuden errichtet werden muss. Für mich völlig unverständlich da beide Parteien bereits ihren Stromanschluss seit einigen Jahren in die Erde verlegt haben.
Wir als Anwohner wurden in keinster Weise vorab über die geplanten Umbauarbeiten informiert.
Ich bin nicht bereit so eine Vorgehensweise zu tolerieren und lehne jegliche weitere bauliche Maßnahme an der Stelle ab. Ebenso verbiete ich jegliche Art der Benutzung des Grundstücks Mittlere Strasse 32.
Wenn notwendig werden wir alle weiteren Schritte über einen Anwalt klären lassen.

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