Esstisch Mondo nach 3 Monaten in Schieflage und unbenutzbar...

  • Ungelöst
  • 08 Okt 2022
  • #425903
  • 221
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...wir haben einen Esstisch (Mondo) als Ausstellungsstück gekauft. Erst nach der Lieferung (09.11.21), neigte sich die gesamte 220 cm lange und schwere Tischplatte, die auf zwei Stahlsäulen (je10 cm x 10 cm) verankert ist/war, so deutlich zur Seite, dass er nach nur drei Monaten unbenutzbar war. Ganz offensichtlich ein Konstruktions- oder Materialfehler in den hohlen Stahlsäulen. Als Antwort auf unsere Reklamation mit der Bitte um Nachbesserung, hat uns die Mitarbeiterin den "unsachgemäßen Gebrauch" unterstellt und die Nachbesserung abgelehnt. Diese unverschämte Unterstellung wurde anhand unserer eigenen Fotos vorgenommen - es hat sich niemand den Tisch auch nur angesehen - und offenbar hat dort auch niemand Ahnung von der Rechtslage, die natürlich auch für Ausstellungsstücke gilt (Beweislastumkehr nach § 476 BGB (BGH12. Oktober 2016 - VIII ZR 103/15 , Art. 5 Abs. 3 der Verbrauchgüterkaufrichtlinie)! Nach einigem Schriftverkehr bietet man uns stattdessen widersinnigerweise an, eine neue Tischplatte zu erwerben (gegen Bezahlung und durch Selbstabholung). Da wir mehrfach darauf hingewiesen hatten, dass offenbar die Verbindung zwischen Tischplatte und Untergestell einen Konstruktions- oder Materialfehler hat, der zu der Schieflage geführt hat, kann hier eine neue Platte also garantiert nicht die Lösung sein.

Teil 2: Stand Okt. 2022 Auch der Einsatz von Verbraucherzentrale und Anwalt zeigte keine Einsicht bei der Firma Ostermann - einen zusätzlichen Brief an die Geschäftsleitung und den Hinweis auf die eindeutige Rechtslage (Beweislastumkehr nach § 477 BGB im Gewährleistungsrecht) hat man durch einen Telefonanruf beantwortet/ignoriert, in dem nochmal die widersinnige Begründung auf Ablehnung der Nachbesserung wiederholt wurde, "...auch der Hersteller hätte angeblich gemeint, der Schaden wäre durch "unsachgemäßen Gebrauch" entstanden". Nie hat sich irgendjemand den Schaden angesehen - und dass der Hersteller einen Konstruktionsfehler nicht eingestehen will, leuchtet ja wohl jedem ein. Da wir in der kommenden kalten Jahreszeit, nach 7 Monaten(!), endlich wieder unser Esszimmer benutzen möchten, haben wir nunmehr in den sauren Apfel gebissen, uns selbst um ein neues stabiles Untergestell zu kümmern, was uns zusätzliche 260 € gekostet hat. Die Mitarbeiterin der Firma wollte kurioserweise, dass wir eine neue Tischplatte kaufen - um die es bei der Reklamation überhaupt nicht ging.
Beim "Abbau" stellte sich übrigens heraus, dass die Platte sich ohne jegliche Benutzung vollkommen von den beiden Stahlsäulen gelöst hatte und nur noch wackelig obenauf lag (…die 220 cm x 100 cm große Glasplatte war auch nur verklebt mit den beiden 10 cm x 10 cm Säulen - ein Unding! Fotos und Videos dokumentieren dieses). Zum Glück gibt es ja heute diverse andere große Möbelhäuser - denn zu Ostermann wird uns ganz sicher nichts mehr hinziehen... Möbel kaufen kann man heute auch im Internet - trotzdem hat Ostermann es offenbar nicht einmal nötig, sich an die Rechtsgrundlagen zum Schutze des Verbrauchers zu halten... leider, leider, habe ich die vielen schlechten Bewertungen und Erfahrungen anderer Kunden erst zu spät gelesen...

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08-10-2022 um 02:24 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Ostermann weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

23-11-2022 um 18:31 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Man stellt sich bei der Fa. Ostermann stur - guck sich den Schaden nicht an und obwohl man als Verbraucher nach dem Gesetz ein Recht auf Nachbesserung hat, wird der Anspruch abgelehnt. Wenn man seine Nerven nicht zusätzlich ruinieren will, bleibt man als Verbraucher trotzdem auf dem Schaden sitzen… so ein Konzern hat es offenbar nicht nötig, seine Kunden auch als solche zu behandeln und wertzuschätzen ‍️‍️…aber man lernt ja dazu!

2
Ostermann
Zufriedenheitsindex: 33.2/100

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