Sehr geehrte Damen und Herren,
mir wird vorgeworfen, am 30.03.2023 um 13:26 auf dem ALDI NORD Parkplatz: Sewanstr. 259 in Berlin mein Fahrzeug auf einem Privatparkplatz abgestellt und dabei gegen die AGB verstoßen zu haben (Tatvorwurf: FP24 Fehlende Parkscheibe).
Dazu nehme ich wie folgt Stellung:
Ich benutze schon seit Jahren die in Deutschland seit 2005 zugelassene elektronische Parkscheibe Needit Park lite. Sie ist zwar klein, aber entspricht die Norm und vielleicht leicht zu übersehen. Doch sie befindet sich gut leserlich in meinem Auto (Zeuge vorhanden). Ich war an diesem Tag 20 Minuten einkaufen (Kassenbon vorhanden).
Daher ist Ihr Tatvorwurf nicht gegeben und rechtswidrig. Somit werde ich die Vertragsstrafe in Höhe von 24,90 Euro nicht zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
22-05-2023 um 21:01 Uhr
Problem ungelöst
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