unberechtigte Vertragsstrafe bei fehlenden Hinweisschildern und AGB auf Netto Parkplatz Tatzbergstr. 8 Dresden

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  • 08 Aug 2023
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Unberechtigte Vertragsstrafe bei fehlenden Hinweisschildern und „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ Netto Parkplatz Tatzbergstr. 8 Dresden

Aktenzeichen: 400029103

Sehr geehrte Damen und Herren,

von der Firma Safe-Place erhielt ich ein Schreiben vom 01.08.23 über eine Vertragsstrafe mit Zahlungsaufforderung über 31,00 € für einen Verstoß gegen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ auf der Parkfläche 01307 Dresden Tatzbergstr. 8 Netto mit Bildmaterial.

Ich habe am 04.08.23 per e-mail (ticket@safe-place.com) sofort und fristgerecht dagegen Widerspruch eingelegt (sowie gegen die Datenspeicherung der personenbezogenen Daten).
Eine Kopie dieses Schreiben sandten wir auch an die RA Frau Simone Winkler.

Die folgenden Gründe sind:

- die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von Safe-Place sind auf dieser Parkfläche
nirgends offiziell angebracht, und es wird nicht auf die Geschäftsbedingungen sowie
Vertragsstrafen über 24,90 € bei Überschreitung der Parkdauer hingewiesen.

Es weisen lediglich zwei einfache Zettel an der automatischen Schiebeeingangstür auf eine Parkdauer von max. 90 min hin, die aber beim Öffnen der Eingangstür nach beiden Seiten verschwinden und dabei übersehen werden.

Auf diesen einfachen Zetteln werden die Geschäftsbedingungen von Safe-Place nicht ersichtlich, da sie folgende Informationen nicht enthalten:
- keine Betreiberfirma und Geschäftsbedingungen
- kein Hinweis auf eine Video-Parküberwachung
- kein Hinweis auf eine Vertragsstrafe von 31,00 €uro bei Überschreitung der Parkdauer
(24,90 € Vertragsstrafe plus
zusätzliche Auslagenersatz Halteranfrage Kraftfahr-Bundesamt von 6,10 €)

In der Anlage zu meiner e-mail reichte ich Bilder des Parkplatzes Tatzbergstr. 8 Dresden Netto ein, auf denen ersichtlich ist, dass keinerlei Hinweisschilder der Firma Safe.Place angebracht sind sowie Beispiele von ordnungsgemäßen Hinweisschildern der Firma Safe-Place mit den Geschäftsbedingungen von anderen Parkplätzen - auch mit dem Schild der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von Safe-Place.

Eine entsprechende Stellungnahme und Rückmeldung zur Stornierung der Vertragsstrafe erwarteten wir bis zum 07.08.2023.

Am 07.08.23 teilten wir einer Mitarbeiterin von Safe-Place noch zusätzlich telefonisch unseren Widerspruch zur Zahlungsaufforderung /Vertragsstrafe vom 01.08.23 mit und informierten Sie über unseren fristgerechten schriftlichen Widerruf vom 04.08.23.

Unsere e-mail wurde bis heute (08.08.23) von Safe-Place und auch nicht von der RA geöffnet (Lesebestätigung) und somit auch nicht an Mitarbeiter zur Bearbeitung weitergeleitet.

Da bis zum heutigen Zeitpunkt keinerlei Reaktion auf unseren Widerspruch erfolgte, wenden wir uns nun mit diesem Sachverhalt an Reklamation 24.

Safe-Place ist verpflichtet, diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für alle Kunden des Netto-Parkplatzes gut sichtbar anzubringen, was auf diesem o.g. Parkplatz absolut nicht der Fall ist und somit ein Versäumnis darstellt.
Für ein Anbringen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ stehen auf diesem Parkplatz mind. 4 Laternenmasten zur Verfügung.

„Ein Vertrag zwischen einer parkplatzbetreibenden Firma und einem Kunden des Parkplatzes kommt nur zustande, wenn die dort geltenden Vorschriften eingehalten werden und von der Betreiberfirma darauf hingewiesen worden wird.
Daher muss die Betreiberfirma (Safe-Place) ihre AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gut lesbar gleich am Eingang des Parkplatzes mithilfe eines Hinweisschildes anbringen.
Ansonsten findet kein Vertragsabschluss statt, was dazu führt, dass die jeweiligen Vorschriften zum Parken keine Anwendung finden. Demzufolge darf die Betreiberfirma (Safe-Place) keine Strafe verhängen, sollten sie sich in diesem Fall nicht daran gehalten haben. Tut sie es dennoch, kann dies einen Widerspruch rechtfertigen.
Diese Punkte rechtfertigen unseren Widerspruch vom 04.08.23 bei der Betreiberfirma (Safe-Place):
• Es befand sich kein Schild auf dem Parkplatz des Supermarktes, welches auf die Vorschriften zum Parken auf dem Parkplatz hinweist.
• Es gab zwar ein Hinweisschild (einfacher Zettel an automatischer Schiebetür), dieses war jedoch schlecht lesbar oder so angebracht, dass es leicht übersehen werden konnte.
• Sie sind lediglich der Halter des Kfz und haben dieses zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht selbst gesteuert.
Wir hoffen nunmehr, dass Sie uns in dieser Situation weiterhelfen können und die Vertragsstrafe storniert wird.


Mit freundlichen Grüßen

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08-08-2023 um 16:15 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Safe Place weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

22-08-2023 um 18:57 Uhr


Problem behoben

10 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Von reklamation24 sehr gut
Von safeplace komplette stornierung der Vertragsstrafe und Löschung der personenbezogenen Daten

2
Safe Place
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