Secret Escapes - Hotel konnte aufgrund der Reisewarnung (Covid 19) nicht in Anspruch genommen werden - Erstattung des Reisepreises

  • Ungelöst
  • 27 Mär 2020
  • #35256
  • 529
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben uns per E-Mail mitgeteilt, dass wir unsere Reise nach Paris aufgrund der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes und er Grenzschließungen nicht antreten sollen. Die Leistung konnte also durch Sie bestätigt nicht stattfinden. Aus diesem Grund haben wir das Hotel, das wir auf Ihrem Portal Secret Escapes gebucht haben leider nicht nutzen können. Das Hotel selbst hat uns mitgeteilt, dass Stornierungen durch Ihr Portal abzuwickeln sind.
Unser Aufenthalt in Paris wäre vom 21. bis zum 23 März gewesen.

Meine Recherchen im Internet ergaben, dass sich sämtliche Plattformen ihren Verbrauchern gegenüber äußerst kulant verhalten. Sie jedoch halten sich ganz offensichtlich nicht an die aktuelle, in diesem Fall zuständige, deutsche Gesetzgebung und bieten lediglich eine Umbuchung unter Vorbehalt an. Der Vertrag mit Ihnen wurde auf Ihrer deutschen Internetplattform www.secretescapes.de nach deutschem Recht geschlossen. Die Zahlung erfolgte per Überweisung direkt an Sie und nicht an den Betreiber des gebuchten Hotels. Demzufolge ist Ihr Unternehmen Zahlungsempfänger und somit für Rückerstattungen verantwortlich und zuständig. Die gebuchte Leistung konnte Ihrerseits nicht erbracht werden. Demzufolge ist der Gesamtbetrag unverzüglich zu erstatten. Eine Umbuchung erscheint uns aktuell als nicht sinnvoll, da wir Schwierigkeiten haben werden, absehbar einen neuen Reisetermin zu finden und kommt somit für uns nicht in Frage.

Es besteht ein Anspruch gegenüber Ihrem Unternehmen auf volle Erstattung. Alleine schon aus dem Grund, weil es ein Ausreiseverbot des Auswärtigen Amtes für Deutsche zu touristischen Zwecken sowie das Einreiseverbot in Frankreich zu touristischen Zwecken bestand.

Hiermit setze ich Ihnen Frist zur unverzüglichen Erstattung des Betrages von 327,00 € bis spätestens 16.04.2020. Nach fruchtlosem Ablauf erhält mein Rechtsanwalt Mandat zur Beitreibung.

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22-04-2020 um 13:08 Uhr


Problem ungelöst

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Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Leider wurde auf meine Beschwerde nicht/nicht angemessen reagiert. Es wurde bereits vor meiner Beschwerde eine Standard E-Mail verschickt mit dem Angebot eines Gutscheines statt Rückerstattung, allerdings ohne Ablehnungsmöglichkeit/Rückerstattungsmöglichkeit und ohne die Möglichkeit einer persönlichen Kontaktaufnahme. Jedweder Versuch, eine telefonische Hotline zu erreichen ist gescheitert, man wird mit Standardmails vertröstet/abgefertigt. Das ist für mich kein Kundenservice. Das Problem besteht also nach wie vor ungeklärt und ohne Reaktion von Secret Escapes.

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