defekter Parkbremsschalter

  • 08 Aug 2022
  • #406084
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Ihnen einmal meiner Enttäuschung Ausdruck verleihen.

Meine gesamte Familie und ich fahren schon seit über 20 Jahren Fahrzeuge der Marke SKODA. Bisher waren wir auch sehr zufrieden. Allerdings gab es nun einen Vorfall, der mich doch sehr enttäuscht.

Zum Sachverhalt:

Ich bemerkte an der Mittelkonsole um den Schalter für die elektrische Parkbremse herum vermehrt unschöne Staub- bzw. kleinste Chrom/Plastikpartikel. Die Ursache hierfür war die Verchromung des Plastiksrands am Parkbremsschalter (siehe beigefügtes Foto). Sie hat sich wohl durch das Berühren des Schalters, und das muss man ja gelegentlich, wenn man die Parkbremse aktivieren bzw. deaktiveren möchte, aufgelöst und abgeblättert. Es ist verwunderlich, dass solche Teile von minderer Qualität in einem Fahrzeug mit einem Wert von fast 40.000,-- € verbaut werden.

Den Mangel wollte ich bei meiner ersten Inspektion für meinen Neuwagen (Erstzulassung Juli 2020!) beseitigen lassen und bin davon ausgegangen, dass dieser Mangel im Rahmen der Garantieleistung beseitigt werden würde. Die Werkstatt aber weigerte sich und meinte, dass der Garantieanspruch erloschen sei, weil ich dies zu spät gemeldet hätte. Lediglich könne man bei den Materialkosten „etwas machen“ (was ich eigentlich auch schon für eine Unverschämtheit halte, da es sich um einen einfachen Plastikschalter handelt, der mit Sicherheit keine 10,-- € kostet) und der Austausch in der Werkstatt würde mich ca. 100,-- € (!) kosten.

In den Unterlagen für meinen Skoda steht folgender Satz:

Der Garantiebeginn ist der Tag, an dem dem ersten Käufer beim Kauf der Neuwagen
vom ŠKODA Partner übergeben wird1).

In meinem Fall ist das der 14.07.2020 gewesen; Garantieanspruch besteht demnach bis zum 14.07.2022

Zur Information:

Datum der Auslieferung: 14.07.2020
Terminierung in der Werkstatt für die Inspektion: 05.07.2022
Termin für die Inspektion: 18.07.2022

Das ich das der Werkstatt zu spät gemeldet hätte stimmt so also nicht. Den Termin für die Inspektion machte ich am 05.07.2022. Also noch innerhalb der Garantiezeit. Das der Termin am 18.07.2022 (mit lediglich 4 Tagen !!!!) nun außerhalb der 2-Jahresgarantie liegt, ist nicht mein Verschulden.

Daher bitte ich um Beseitigung bzw. Austausch des defekten Parkbremsschalters im Rahmen meines Garantieanspruches. Meine Fahrzeugdaten entnehmen Sie bitte beigefügtem Datenblatt.

Ich hoffe auf eine zeitnahe und positive Antwort Ihrerseits.

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08-08-2022 um 15:47 Uhr

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