Sparkasse hat durch nicht statthafte Rückführung eines Dispo zu einer fristlosen Kündigung
verholfen. Rechtanwaltskosten die bereits beim Rechtschutzversicher abgegolten wurden sind mir nun nach 3 Jahren entstandenl
1. hätte die Sparkasse keine Disporückführung vollzogen wäre es zu keiner fristlosen
Kündigung gekommen
2. Ein Rechtsanwalt hätte keine Honorarforderung von 650.- Euro gestellt
3. Ich hätte keine Aufforderung zur Erstattung erhalten.
ERGO Wer die Angelegenheit verschuldet hat sollten auch die 650.- Euro bezahlöen
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
07-09-2021 um 19:56 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?
Ich möchte nicht unflätig werden, aber die KSK ist in keinster Weise kooperationsfahrig, geschweigendenn
bereit "Emotionale Entgleisungen" die für mich gravierende Folgen hatte einzu gestehen.
Hier gilt- WER GELD HAT- HAT DIE MACHT
UND WER MACHT HAT- MISSBRAUCHT SIE.
Ich werde die Sache "verlieren" - aber "gewinnen wird die KSK nicht. Wer so handelt bekommt irgendwann das Päckchen zurück
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Sozialdiakonin
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