Entschädigung für Flugverspätung über 3 h

  • 10 Sep 2023
  • #539783
  • 112
Anzeige

Airline: Swiss International Air Lines
Beschwerde wegen Flugverspätung
Flugnummer: LX1189
Buchungscode/Ticketnummer: THJXPX
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fordere ich von Ihnen die Zahlung einer Entschädigung auf der Grundlage der
Verordnung 261/2004/EG.
Der gebuchte Flug LX1189 von Nürnberg nach Rom über Zürich, verspätete sich um
mehr als drei Stunden. Planmäßig hätte er am 03.09.2023 um 14:20 Uhr in Rom
eintreffen müssen. Tatsächlich traf er am 03.09.2023 um 19:56 Uhr in Rom ein.
Der Europäische Gerichtshof hat am 19.11.2009 (Az.: C-402/07 und C-432/07) sowie am
23.10.2012 (Az.: C-581/10 und C-629/10) entschieden, dass Passagiere, die aufgrund
einer Verspätung einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, einen Anspruch
auf eine pauschale Entschädigung haben. In meinem Fall liegt diese bei 250 €.
Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag von 250 € binnen drei Wochen auf das in vertrauliche Infos genannte
Konto zu überweisen.

Ich werde meine Beschwerde an die zuständige Schlichtungsstelle weiterleiten, sofern
ich den geforderten Betrag nicht innerhalb der genannten Frist erhalte.

Mit freundlichen Grüßen
Frau ****** ******

Frau ****** ******
Eishäuser Hauptstr. 123
98646 Straufhain
Deutschland
******@gmx.de

Teilen

10-09-2023 um 11:28 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an SWISS Air Lines weitergeleitet. Mehr erfahren.

25-09-2023 um 13:54 Uhr


Bitte um Rückmeldung! !
Airline: Swiss International Air Lines
Beschwerde wegen Flugverspätung
Flugnummer: LX1189
Buchungscode/Ticketnummer: THJXPX
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fordere ich von Ihnen die Zahlung einer Entschädigung auf der Grundlage der
Verordnung 261/2004/EG.
Der gebuchte Flug LX1189 von Nürnberg nach Rom über Zürich, verspätete sich um
mehr als drei Stunden. Planmäßig hätte er am 03.09.2023 um 14:20 Uhr in Rom
eintreffen müssen. Tatsächlich traf er am 03.09.2023 um 19:56 Uhr in Rom ein.
Der Europäische Gerichtshof hat am 19.11.2009 (Az.: C-402/07 und C-432/07) sowie am
23.10.2012 (Az.: C-581/10 und C-629/10) entschieden, dass Passagiere, die aufgrund
einer Verspätung einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, einen Anspruch
auf eine pauschale Entschädigung haben. In meinem Fall liegt diese bei 250 €.
Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag von 250 € auf das in vertrauliche Infos genannte
Konto zu überweisen.

09-10-2023 um 22:04 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren, was ist der Stand meiner Beschwerde?
Bitte um Rückmeldung! !
Airline: Swiss International Air Lines
Beschwerde wegen Flugverspätung
Flugnummer: LX1189
Buchungscode/Ticketnummer: THJXPX
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fordere ich von Ihnen die Zahlung einer Entschädigung auf der Grundlage der
Verordnung 261/2004/EG.
Der gebuchte Flug LX1189 von Nürnberg nach Rom über Zürich, verspätete sich um
mehr als drei Stunden. Planmäßig hätte er am 03.09.2023 um 14:20 Uhr in Rom
eintreffen müssen. Tatsächlich traf er am 03.09.2023 um 19:56 Uhr in Rom ein.
Der Europäische Gerichtshof hat am 19.11.2009 (Az.: C-402/07 und C-432/07) sowie am
23.10.2012 (Az.: C-581/10 und C-629/10) entschieden, dass Passagiere, die aufgrund
einer Verspätung einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, einen Anspruch
auf eine pauschale Entschädigung haben. In meinem Fall liegt diese bei 250 €.
Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag von 250 € auf das in vertrauliche Infos genannte
Konto zu überweisen.

23-10-2023 um 22:08 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren, was ist der Stand meiner Beschwerde?
Bitte um Rückmeldung! !
Airline: Swiss International Air Lines
Beschwerde wegen Flugverspätung
Flugnummer: LX1189
Buchungscode/Ticketnummer: THJXPX
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fordere ich von Ihnen die Zahlung einer Entschädigung auf der Grundlage der
Verordnung 261/2004/EG.
Der gebuchte Flug LX1189 von Nürnberg nach Rom über Zürich, verspätete sich um
mehr als drei Stunden. Planmäßig hätte er am 03.09.2023 um 14:20 Uhr in Rom
eintreffen müssen. Tatsächlich traf er am 03.09.2023 um 19:56 Uhr in Rom ein.
Der Europäische Gerichtshof hat am 19.11.2009 (Az.: C-402/07 und C-432/07) sowie am
23.10.2012 (Az.: C-581/10 und C-629/10) entschieden, dass Passagiere, die aufgrund
einer Verspätung einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, einen Anspruch
auf eine pauschale Entschädigung haben. In meinem Fall liegt diese bei 250 €.
Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag von 250 € auf das in vertrauliche Infos genannte
Konto zu überweisen.

4
SWISS Air Lines
Zufriedenheitsindex: 19.8/100

Problem mit SWISS Air Lines?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.