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Reklamationen & Beschwerden (200)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit SWISS Air Lines. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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SWISS Air Lines Buchungs-Nr.: J6COTO

Sehr geehrte Damen und Herren, Ende Dezember 2023 haben wir unseren Flug für mehr als 1.800,- US$ umgebucht.Demnach sollten wir von Phuket nach Hong Kong (Cathay Pazifik)und weiter mit der Lufthansa nach Frankfurt. Leider am 06.März2024 haben die Lufthansa Bodenpersonal mit dem Streik angefangen. Daraufhin wurde unsere Flügen storniert. Wir konnten erst am 09.03.2024 unseren Rückflug antreten. Leider nicht wie von uns gewünscht (LH Flug) sondern wir wurden umgebucht auf Edelweiss. Da kein Vergleich zwischen beiden Airlines besteht, bitten wir Sie um die Rückerstattung der Umbuchungskosten. Über die andere Kosten, die uns entstanden sind, möchten wir vorläufig nicht anfordern. Wir bitten Sie um Stellungnahme, bzw. Rückerstattung und verbleiben mit freundlichem Gruß M.+Z. ******

SWISS Air Lines Umbuchung auf BA - Rückerstattung Cash-Upgrades

Sehr geehrte Frau Macher, ich beziehe mich auf unsere vorherige Korrespondenz bezüglich der Rückerstattung der für die Cash-Upgrades gezahlten Beträge. Meine Eltern mussten von Swiss auf British Airways umgebucht werden, da Swiss am Flughafen den Check-in verweigerte, da die Durchführbarkeit der gebuchten Strecke nicht garantiert werden konnte. Der Fehler lag bei Swiss, da der Flug von Johannesburg nach Zürich ca. 6 Stunden verspätet abfliegen sollte (Probleme mit der Crew, Ruhezeiten). Aus diesem Grund waren meine Eltern gezwungen, sich auf eine Umbuchung mit British Airways einzulassen. Bei der Umbuchung haben meine Eltern explizit darum gebeten, in derselben Klasse wie zuvor gebucht zu werden, nämlich Premium Economy. Leider wurden sie jedoch in die Economy-Klasse umgebucht. Die gekaufte Leistung (durch Cash-Upgrades) wurde von Swiss nicht, wie vertraglich vereinbart, geliefert. Angesichts dieser Umstände fordern wir nun die Rückerstattung der für das Cash-Upgrade gezahlten Beträge für die nicht erhaltene Leistung (Betrag: siehe vertrauliche Informationen). Wir setzen Ihnen hiermit eine letzmalige Frist, um die Rückerstattung der Gesamtbeträge bis (xxxx, siehe vertrauliche Informationen) zu veranlassen. Ich möchte darauf hinweisen, dass einem Fachanwalt bereits das Anliegen vorliegt und rechtliche Schritte eingeleitet werden, sollte keine zufriedenstellenden Lösung bis dahin gefunden werden.

SWISS Air Lines Sitzplatzreservation

Sehr geehrtes Team, unser Flug Hamburg-Zürich-Cape Town vom 29.01.2024 wurde Ihrerseits am Vortag ohne Angabe von Gründen storniert. Wir wurden auf BA umgebucht, saßen in der letzten und vorletzten Reihe hintereinander und unsere bezahlten und reservierten Plätze bei Swiss waren hinfällig. Kein toller Urlaubsstart. Ich bitte um Rücküberweisung des Betrages. Der Buchungscode war UUQL4A. Herzliche Grüße R.******

SWISS Air Lines Urgent Request for Refund of Cancellation Fee for Flight Booking WULE9E

Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie, um meinen tiefen Unmut und meine Unzufriedenheit über die Abwicklung meiner Flugstornierung durch Swiss Air zum Ausdruck zu bringen. Am 18. Oktober 2023 habe ich zwei Flüge von Mallorca (PMI) nach Washington (IAD) für meinen Mann und mich unter der Buchungsnummer WULE9E gebucht. Aufgrund einer akuten Leukämiediagnose bei meinem Mann wurde uns dringend geraten, die geplante Reise zu stornieren, da er eine Knochenmarktransplantation benötigt. Am 14. Februar 2024 habe ich den Kundendienst von Swiss Air in Madrid kontaktiert, um die Stornierung vorzunehmen. Der männliche Vertreter, mit dem ich sprach, war offensichtlich nicht nur sprachlich inkompetent, sondern auch unfähig, angemessen auf meine Anliegen einzugehen. Zunächst wurde mir mitgeteilt, dass für eine Flugstornierung eine Gebühr von 150€ pro Person anfallen würde, die im Voraus über einen Link zu bezahlen sei, der mir zugesandt werde. Dann würde ich eine Rückerstattung des vollen Flugpreises erhalten, der sich auf insgesamt 1.123,16€ beläuft. Nach meinen Bemühungen, die schwere Situation meines Mannes zu erklären und zu betonen, dass die Stornierung aufgrund seiner medizinischen Notwendigkeit erfolgt, wurde mir zugesichert, dass in diesem Fall keine Stornierungsgebühren anfallen würden. Es wurde mir versichert, dass der volle Flugpreis ohne Abzüge erstattet würde. Die Realität sah jedoch anders aus, als ich kurz darauf eine E-Mail mit der Bestätigung der Stornierung erhielt. Zu meiner Bestürzung wurde mir mitgeteilt, dass nur EUR 132,50 von den gezahlten 1.123,16€ erstattet würden. Diese Diskrepanz zwischen den Zusicherungen am Telefon und der tatsächlichen Rückerstattung ist inakzeptabel und äußerst enttäuschend. Es ist offensichtlich, dass die Kommunikation seitens Ihres Vertreters in Madrid fehlerhaft war und zu falschen Erwartungen führte. Ich verließ mich darauf, dass mir in einer außerordentlich schwierigen Zeit genaue Informationen und Unterstützung gegeben würden, doch stattdessen wurde ich falsch informiert und fühle mich nun getäuscht. Die Behandlung, die mein Mann und ich von Swiss Air erfahren haben, entspricht in keiner Weise den Standards eines professionellen und fürsorglichen Kundenservice. In einer Zeit, in der wir mit den Herausforderungen einer schweren Krankheit konfrontiert sind, war Ihre Handhabung der Situation äußerst enttäuschend und belastend. Ich fordere Sie hiermit dringend auf, die volle Rückerstattung des Flugpreises in Höhe von 1.123,16€ gemäß der am Telefon gegebenen Zusicherungen vorzunehmen. Es ist inakzeptabel, dass ich für einen Fehler Ihres Personals büßen muss, insbesondere in einer Situation wie dieser. Ich erwarte eine umgehende Antwort und eine zufriedenstellende Lösung für dieses Problem. Sollte die volle Rückerstattung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen, ****** ******

SWISS Air Lines Erstattung der Kosten für Noteinkäufe

Bei einer Reise mit SWISS/Edelweiss auf die Malediven ist unser Koffer nicht am Urlaubsort angekommen. Wir waren gezwungen einige Noteinkäufe( Sommersachen, Badesachen, Hygieneartikel) in Höhe von 315,50 Euro zu tätigen. Entsprechende Unterlagen wurden bei SWISS eingereicht. Bisher erfollgte aber keine Reaktion.

SWISS Air Lines Sitzplatz trotz Reservierung besetzt

für den Flug am 08.02.2024 Lanzarote -Zürich LX 8229 hatte ich eine Sitzplatzreservierung gebucht/ bezahlt- Sitzplatzreservierung Nr. 7244552740019, doch dieser war besetzt-doppelt verkauft. Ich hatte 17.00 Fr + Kreditkarte Gebühren bezahlt!

SWISS Air Lines Falschaussage hinsichtlich Fluggastrechte, Betrugsabsicht hinsichtlich Nichtzahlung einer vollständigen Entschädigung

Grüezi Frau Muenke Vielen Dank für Ihre Nachricht 24. Dezember 2023. Ihren Flug LX982 vom 22. Dezember 2023 mussten wir bedauerlicherweise kurzfristig annullieren. Für die Unannehmlichkeiten bitte ich Sie im Namen von SWISS und ihren Kooperationsbeteiligten um Entschuldigung. Ich habe mir die Umstände für die Annullation Ihres Fluges angesehen und kann Ihnen mitteilen, dass SWISS Ihnen eine Kompensation in Höhe von EUR 500.00 (EUR 250.00 pro Person) zahlen wird. Meine Antwort: Sehr geehrte Damen und Herren... hätten Sie sich die Flugstrecke genau angeschaut, wäre Ihnen aufgefallen, dass der Startflughafen in Puerto Plata dominikanische Republik begonnen hat und der Zielflughafen Berlin gewesen ist.(eine Ticketnummer für die gesamte Strecke) Somit reden wir von einer Langstrecke über 3500 km, welche mit einer Fluggastentschädigung nach der EU Fluggastrechte Verordnung von 600 Euro pro Ticket zu entschädigen ist. Da wir schon immer in Berlin als Zielflughafen landen und dazu immer umsteigen müssen, ist ihre Verspätung durch Flugausfall nicht das erste Mal, dass wir eine Entschädigung bei einer Airline beantragen und bekommen haben. Weiterhin sind sie verpflichtet auch die entstandenen Hotelkosten sowie Verpflegungskosten zu übernehmen. Somit steht uns eine Entschädigung von 1200 Euro plus Hotelkosten plus Verpflegung in Zürich zu. Diesen Betrag können Sie innerhalb der nächsten 2 Wochen auf folgendes Konto überweisen. M. ****** IBAN DE75180400000156564700 COMMERZBANK Cottbus Gerne kann ich den Sachverhalt ,bei Nichtklärung auf diesem Wege, einen Anwalt übergeben. Da die Sachlage jedoch eindeutig ist, hoffe ich auf eine Klärung ohne anwaltliche Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen ****** Grüezi Frau Muenke Vielen Dank für Ihre weitere Rückmeldung vom 2. Februar 2024. Ich bedaure, dass mein Schreiben vom 4. Januar 2024 nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat. Ich habe Ihre Anfrage noch einmal geprüft und kann Ihnen mitteilen, dass die Flugunregelmässigkeit nur die Strecke Zürich-Berlin betraf. Sie sind erfolgreich von Montego Bay nach Zürich geflogen, daher gilt die Entschädigung nur für den Flug mit der Unregelmässigkeit.. Ich vertraue darauf, dass meine Erklärung zufriedenstellend ist, und danke Ihnen für Ihr Verständnis, dass wir dieses Dossier nicht abschließen werden. Freundliche Grüsse Stefanie Macher Gerichtsurteil zu Anschlussflügen mit Aktenzeichen Da es sich um einen direkten Anschlussflug handelt, steht ein Ausgleichsanspruch in Höhe von 600 Euro gegen American Airlines zu (EuGH, 06.10.2022, Az. C-436/21; BGH, 09.05.2023, Az. X ZR 15/20). Sämtliche Tickets und Hotelkosten wurden per Email gesendet und werden ignoriert. Wir bitten um Klärung und Rückmeldung Ihrerseits! Danke... Mit freundlichen Grüßen M.******

SWISS Air Lines Es gibt kein Fleisch mehr!

Mein Mann und ich sind am 01.02.24 von Johannisburg mit dem Flug-Nr. LX283 nach Zürich geflogen. Wir hatten schon lange im Voraus 2 Sitzplätze (50J und 50K) gekauft. Als die Cabin attendants mit dem Essenverteilung angefangen hatten, waren wir aufgrund der Sitzplätze in der vorletzten Reihe unter den letzten Passagieren, die ihr Essen bekommen hatten. Bevor das Essen uns übergeben wurde, kam von Seite der Cabin attendant Lady keine Frage, ob wir Menü mit Fleisch oder vegetarisch wollen, so wie wir von so vielen Flügen gewöhnt waren. Nicht klein war unsere Überraschung, als wir feststellten, dass drinnen ein vegetarisches Menü war. Auf unsere Frage, warum vegetarisch, bekamen wir die Antwort: " Es gibt kein Menü mit Fleisch mehr." ?! Wir sind sprachlos geblieben. Dass SWISS Airlines nicht mehr ist, was es war, ist schon lange bekannt. Dass überall gespart wird, ist auch bekannt. In der Economy class bist du schon Kunde zweiter Klasse, aber dass nicht mal die Anzahl des fleischigen Menüs im Voraus richtig berechnet werden kann und ausreichend für alle Passagiere geliefert werden kann, die sich das wünschen, übertrifft alle negativen Erwartungen. Wir bitten Sie freundlichst um eine Stellungnahme bzw. eine Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten in Form von eines Guthabens oder anderes. Gerne erwarten wir Ihre Antwort. MfG, Ileana-Daniela & Alexander ******

SWISS Air Lines Upgrade Buiseness

Sehr geehrte Damen und Herren, Für den Langstrecken Heimflug von Bangkok nach Zürich, wollte ich mir und meiner Freundin ein Uprgade in die Buiseness Class gönnen. Dazu habe ich 1000 CHF pro Person geboten. Gestern Abend bekam ich die E- Mail, dass mir das Upgrade zugesprochen wurde. Leider konnten Sie aber die 2000 CHF nicht abbuchen, ich erhielt aber zwei Optionen. Eine andere Karte mit nachfolgendem Link zu deponieren (dieser aber nicht funktionierte) oder meinen Kartenanbieter zu kontaktieren um die Limite zu erhöhen. Danach habe ich bei meinen Swiss Konto meine zweite Kreditkarte hinterlegt und diese als Favorit festgelegt, in der Hoffnung das Geld könne abgebucht werden. Ich habe mich so sehr über das tolle Upgrade gefreut und hoffte nun dieses zu fixieren. Da von der Swiss dann eine absage kam per Mail, rief ich den Kundenservice an. Um mich nach Upgrade Möglichkeiten zu erkunden. Ein junger Herr nahm meine ganzen Sorgen entgegen und bemühte sich dann für ein Upgrade. Laut seiner Aussage Buiseness Flug 410 CHF/ Person First Upgrade 2300/ Person. Also entschied ich mich für das Grosszügige Angebot für den Buiseness Flug. Dann wollter er noch eine Abklärung machen, setzte mich in Warteschleife und ein paar Minuten später bin ich rausgeflogen. Das ganze Spiel startete von vorne, dann bin ich an eine junge englisch Sprechende Dame geraten und wegen meinen super Englisch Kentnissen begann ich wiedee von vorne. Dann rief ich dem nächsten Herrn an, bei diesem Gespräch gab es viele Missverständnisse bezüglich der Sprache. Der junge Herr erwähnte immer wieder ich könne nur einen Buiseness Flug Upgraden oder Premium Economy. Ich wusste dann nicht spricht er von Meilen oder versteht er mir nicht. Auf jeden Fall ging dieses Telefon dann auch wieder zu Ende. Dann erholte ich mich von meinem Frust und startete nochmals einen Anlauf. Dann kam eine Junge Frau ans Telefon, ich hatte die Möglichkeit in die Premium Economy oder Buiseness upzugraden und entschied mich für Buiseness.sie klärte die Preise ab und auf einmal wurden 4200/ Person verlangt. Das habe ich dann leicht verärgert abgelehnt, da mein Geldbäumchen noch nicht gewachsen ist. Zu guter letzt bin ich wieder auf meinen Swiss Account um zu schauen was mich da ein Upgrade kostet, das Angebot liegt aktuell bei knapp 2300 oder 2600. Bin mir leider nicht mehr ganz sicher. Gibt es eine Möglichkeit ein Upgrade in die Buiseness Class abzugraden? Sie würden mir eine riesige Freude bereiten. Herzlichen Dank für Ihr Engagement, beste Grüsse ****** ******

SWISS Air Lines Nach Flugannulation wurde Erstattung genehmigt, aber noch kein Geld

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der beiliegenden Case-no. melde ich mich erneut bei Ihnen. (s. vertrauliche Informationen) Meine erste Teilstrecke von München nach Zürich fiel am Flug LX1111 am 4. Mai 2023 aus, so dass ich erst einen Tag später fliegen konnte. Insgesamt war die Reise von München nach Hongkong mit Stop in Zürich. Gemäß der EuGH-Urteil C-581/10 und C-629/10 habe ich das Recht auf eine Ausgleichszahlung i.H.v. 600€, da ich aufgrund der Flugannullierung einen Tag später an meinem Reisezielort über 3.500 km von München entfernt ankam. Ich forderte hiermit meine Fluggastrechte nach der EU-Verordnung 261/2004 ein. Mir wurden gem. Ihrer Mail vom 22.08.23 eine Kompensation i.H.v. 600 EUR zugesagt. Ich erhielt einen Link für die Kompensation, um meine Bankverbindung anzugeben, doch der Link funktioniert nicht. Ich habe Ihnen am 12.09.23, am 14.09.23 sowie am 24.09.23 eine Aufforderung per E-mail (unter Nennung der Case-no) geschickt, mir einen neuen Link zu schicken, doch habe nie wieder von Ihnen gehört. In meiner ursprünglichen ersten Reklamation hatte ich Ihnen bereits meine Bankverbindung eingereicht, doch auch diese wurde nicht in Ihrem System hinterlegt, da ich noch kein Geld erhalten habe. Ich fordere Sie höflich auf, mir einen neuen Link zu schicken, um meine Bankverbindung für die mir zustehende Kompensation von 600 EUR anzugeben. Mit freundlichen Grüßen ****** ******

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