Die von mir gebuchten Flüge (Vertragspartner TUI Fly, wurden am 08.04.2020 von Eurowings storniert.
Gemäß Art. 8 Abs. 1a. i.V.m. Art 7 Abs. 3 der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung
(NO (EG) Nr. 261/2004 steht mir daher ein Anspruch auf Rückerstattung des
vollen Flugpreises zu.
Ich darf Sie daher auffordern den Vollen Betrag in Höhe von 2239,80 auf
mein Ihnen bekanntes Konto zu erstatten.
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
29-07-2020 um 14:56 Uhr
Problem behoben
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