TÜV Gutachten und absurde Inschutznahme des Verkäufers (?!) durch die offizielle Beschwerdestelle

  • Ungelöst
  • 07 Dez 2023
  • #567005
  • 134
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Hallo zusammen.
Ich habe am 26.10.23 einen Twingo gekauft, der am 4.10.23 ohne feststellbare Mängel durch den TÜV gekommen ist. Das Auto war abgemeldet, wurde in der Zwischenzeit also wohl nicht gefahren - eine Probefahrt war nur auf einem größeren Parkplatz möglich. Nach und nach zeigten sich immer Probleme, am 9.11. stellte der Tüv Rheinland fest, dass die hintere Bremse ausgetauscht werden muss, dort Bremsflüssigkeit austritt und kaum noch vorhanden ist (lebensgefährlich...), dass ein Radlager massiv Spiel hat und auch die Lichttechnische Einrichtungen sowie Scheinwerfereinstellungen erhebliche Mängel aufweisen. Außerdem wurden noch geringe Mängel festgestellt, die durch weitere Feststellungen bei der Nachbesichtigung durch den TÜV Süd selbst sogar noch ergänzt wurden: Nach meiner offiziellen Beschwerde hat sich ein (scheinbar) unabhängiger Mitarbeiter den Twingo angeschaut und die Mängel bestätigt. Sein Fazit: Bis auf das Radlager und das Licht seien die Mängel wohl erst nach der HU entstanden - den Wagen habe ich inzwischen gerade mal 340 km gefahren.
Weiter hieß es, die HU biete keinen Schutz vor "Vermögensschäden. Sie stellt weder ein Wertgutachten noch eine Prognose oder gar Zusicherung der Gebrauchsfähigkeit dar". Okay - ich verstehe trotzdem nicht, warum der TÜV Prüfer das Radlager und das Licht übersehen hat und wieso mir nicht wenigstens dafür eine Entschädigung angeboten wird.
Völlig absurd erscheint mir aber folgendes: Aus Kulanzgründen haben sie sich um eine Vermittlung zwischen dem Verkäufer (privat) und mir "bemüht". D. h. mir wurde gesagt, dass der Mitarbeiter sich nach einem Telefonat mit diesem bei mir melden würde. Dies ist nicht geschehen, auch nach meinem Anruf mit Bitte um Rückruf auf dem AB habe ich nichts mehr von ihm gehört. Statt dessen bekam ich von einem anderen Mitarbeiter eine mail, in der es hieß: "Wir haben aus Kulanzgründen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, bereits versucht, zwischen Ihnen und dem Verkäufer zu vermitteln. Dies gestaltete sich, trotz eines kompromissbereiten Verkäufers, leider schwierig. Die Bearbeitung Ihrer Kundenrückäußerung ist damit nunmehr abgeschlossen." Inwiefern konnte hier jetzt fest gestellt werden, dass der Verkäufer kompromissbereit war - obwohl keinerlei Verhandlung zwischen ihm und mir unter Vermittlung des TÜV Süd stattgefunden hat und stattdessen der Kontakt einfach abgebrochen wurde, statt sich wie versprochen bei mir zu melden? (Vor Einschaltung der Beschwerdestelle hab es natürlich schon Verhandlungen zwischen uns und hier zeigte sich der Verkäufer alles andere als kompromissbereit. Dabei bin ich immer wieder auf ihn zugegangen, bis er sich irgendwann einfach nicht mehr gemeldet hat, was ich über Chatverläufe nachweisen kann).
Selbstverständlich ist es nicht Sache des TÜVs, für die Kompromissbereitschaft des Verkäufers zu sorgen. Und wenn ein Vermittlungsversuch gescheitert wäre, dann wäre es halt so. Aber es gab ja gar keinen! Und einfach zu behaupten, dass er kompromissbereit wäre (und ich dann ja wohl angeblich nicht), obwohl hier gar kein Kontakt mehr zu mir aufgenommen wurde - das macht mich doch sehr stutzig. Kennt da vielleicht einer den anderen oder was ist hier los?

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07-12-2023 um 13:16 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an TÜV Süd weitergeleitet. Mehr erfahren.

09-12-2023 um 14:59 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an TÜV Süd weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

04-02-2024 um 10:08 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Immerhin haben sie sich den Fall erstmal angehört. Aber das war wohl mehr zum Schein

3
TÜV Süd
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