Mahnverfahren zu Gebäudeversicherung eines verkauften Objektes

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  • 05 Feb 2023
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Am 01.07.2022 hatte ich die Immobilie verkauft. Die Gebäudeversicherung wurde durch den neuen Eigentümer fristgerecht gekündigt. Der Verkauf ist auch im Grundbuch nachzuvollziehbar (Blatt 666 Abteilung III Grundschuldeintag sowie Blatt 678 Erwerbsvormerkung neuer Eigentümer). Auf Grund eines Versäumnisses des Finanzamtes (nicht ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung wegen verlorenen Unterlagen) wurde die endgültige Übertragung des Eigentums noch nicht vollzogen.
Dieser Sachverhalt wurde durch den neuen Eigentümer und durch mich, mehrfach telefonisch und per Mail, der VHV mitgeteilt. In meiner Mail vom 21.01.2023 hatte ich darum gebeten die Versicherung, bist zur Eigentumsübertragung im Grundbuch, ruhen zu lassen und den Inkassovorgang zu stoppen. Diese Mail, an die Service- und Inkassoabteilung gesendet, wurde offensichtlich ingnoriert. Die einzigste Reaktion ist die Mahnung vom 31.01.2023. Wie der ganze Schriftverkehr zuvor, der zwar mit reichlicher Verzögerung beantwortet wurde, inhaltlich aber ebenfalls ingnoriert wurde (es wurde z. B. trotz rechtzeitig zurückgezogenem SEPA-Mandat versucht den Beitrag einzuziehen).
Ich habe in dieser Angelegenheit eine regelrechte Beschäftigungstherapie hinter mir (Recherche beim Amtsgericht, Notar, Finanzamt etc.) und verstehe unter Kundenservice etwas anderes.

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05-02-2023 um 09:23 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an VHV weitergeleitet. Mehr erfahren.

20-02-2023 um 07:52 Uhr


Noch keine Reaktion der VHV

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

07-03-2023 um 07:20 Uhr


Problem behoben

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Man ist seit Monaten nicht auf das Problem eingegangen und hat zum Schluß mit ein Mahnverfahren eingeleitet, obwohl die Aktenlage völlig klar war (Kaufvertrag, fristgerechte Kündigung des neuen Eigentümers, Kaufvorbermerkung im Grundbuch). Ab diesem Zeitpunkt wurden sämtliche E-Mails einfach nicht mehr beantwortet und telefonisch war kein Durchkommen. Erst nach meiner Beschwerde, sowie meiner Ankundigung das ich unter keinen Umständen die Forderung bezahlen werde und eine rechtliche Auseinandersetzung in Aussicht stellte, hat die VHV reagiert. Sie hat die Versicherung bis zur endgültigen Klärung (neuer Eigentumseintrag im Grundbuch) ruhen lassen.

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VHV
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