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Reklamationen & Beschwerden (169)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit VHV. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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VHV Beschwerde

Sehr gehrte Damen und Herren, ich habe von Ihnen ein Angebot für meine Kfz-Versicherung in Höhe von 170€ bekommen. Da meine Mutter Fahrzeughalter ist, wurde dies dann erhöht auf 217€. Mir wurde daraufhin gesagt, ich muss selbst Halter des Fahrzeuges sein, um den Beitrag wieder zu sinken. Daraufhin habe ich mein Fahrzeug, welches ich seit 2010 fahre auf mich angemeldet und nun wurde mir der Beitrag noch weiter erhöht (270€). Ich hoffe, dies war nur ein Scherz bzw. Versehen von Ihnen und Sie kümmern sich schnellstmöglich um die Regulierung. Ist dies nicht der Fall, mache ich von meinem Sonderkündigungsgebrauch recht und kündige mit sofortiger Wirkung meinen Kfz-Vertrag. Mit freundlichen Grüßen ****** ******

VHV Kein Kontakt möglich!

Ich habe seit 01/2024 meine Kfz-Versicherung bei der VHV. Im März bekam ich aus dem nichts eine Versichertenkarte zum Schutzbrief, den ich gar nicht gekauft habe. Um das Anliegen zu klären versuche ich nun seit 3 Wochen jemand zu erreichen. Telefonisch: sind immer alle Mitarbeiter im Gespräch email: keine Antwort, auch nach erneuterter email: nichts Rückrufservice: warte ich vergebens Beschwerdestelle: keine Antwort Es ist mir nicht möglich diese Versicherung zu kontaktieren und um dieses kleine Anliegen zu klären. Wie wird es erst im Schadenfall sein?

VHV Bestehendes Guthaben wird von der VHV- KFZ nicht an mich zurück gezahlt.

Seit dem 04. 03. 24 warte ich auf die Rückerstattung meines gekündigten KFZ Beitrages. Trotz vier maligem Anrufen ist die Rückzahlung des Restbetrages von 53,25 Euro nicht erfolgt. Stattdessen wurden mir bei jedem Anruf neue Ausflüchte vermittelt. Es ist ein unwürdiger Zustand und beschämend für die VHV. Ich erwarte eine Klärung des Sachverhaltes innerhalb einer Arbeitswoche. Die IBAN wurde 3x überprüft und stimmte jedes mal H. ******

VHV Verweigerung der Vertragsleistungen

Während des Transports im September ist Mein Fahrzeug beschädigt worden. Es sind nachweislich Kratzer entstanden. Die Roland.Versicherung verweigert jede Kooperation. Auf mehrfache Anfrage wurde bald behauptet die Kratzer seien bereits da gewesen ,ein anderes mal wird eine Prüfung versprochen. Das dritte - an die Spedition verwiesen ,ich solle es mit denen klären.Dann ist die Werkstatt schuld ,wo das Auto abgeladen wurde. Ein Angebot vom Lackierer liegt vor,Fotos davor ,in Kroatien und zwei stunden nach der Entladung in Steinfurt auch. Ich verstehe auch nicht warum ich mich selbst mit dritte auseinander setzen aus ,wo ich doch an die VHV die Prämien zahle.Ich erfahre aber auch hier nur Ablehnung und Abweisung. Bitte bewegen Sie "Roland24" dazu den Fall schnellst möglich zu Übernahme der Kosten zum entstandenem Schaden.

VHV Schadennummer H 226-198664/1-23

Reklamation Hallo, möchte auf den Betrag den Sie mir überwießen haben zurückkommen und zwar ist dieser Betrag definitiv nicht gerechtfertigt, da es sich hier um ein neues Gerät handelt. Wir haben es gekauft für 899 nachdem es im Angebot war. Wir haben gewartet bis es reduziert wurde. Jetzt kostet dieser 55 Zoll OLED Fernseher mindestens 1090 Euro. Und ich möchte den gleichen Fernseher nochmal kaufen. Als Beweis habe ich Ihnen ein Bild geschickt wo es noch halbverpackt kurz nach dem der Schaden stattfand, wie die Versicherung es von mir wollte. Ich schicke Ihnen dieses Bild nochmal zu und noch von dem Rest dass noch verpackt ist. Weder Fernbedienung, noch Schrauben, noch Kabel wurde ausgepackt. Der Fernseher stand nur paar Monate rum, weil ich eine Anbauwand kaufen wollte. Wir haben davor 2-3 Jahre kein Fernseher gehabt. Deswegen hat es mich nicht gestört wenn der paar Monate rum stand. Der ist definitiv unbenutzt. Siehe Bilder! Wie kann man einen Fernseher benutzen wenn die Füße noch nicht montiert wurde und die Schrauben sind noch in der Tüte. Möchte den gleichen Fernseher.

VHV Trotz Schutzbrief keine Kostenübernahme

Sehr geehrte Damen und Herren, am 08.01.24 musste ich trotz Schutzbrief kostenpflichtig abgeschleppt werden, wobei mir die Versicherung vorher am Telefon ein OK gegeben hat. Meine Panne wurde nicht als diese gezählt und somit bin ich auf den Kosten in Höhe von 297,50€ sitzen geblieben. Da ich es nicht aus eigener Tasche zahlen konnte bin ich bis heute, genau zwei Monate später finanziell im Notstand und stark im Verzug, was sich auf meinen gesamten Alltag auswirkt! Ich habe mich bereits telefonisch und bei der Schadensabteilung beschwert, wo mir versichert wurde, dass die Kosten übernommen werden, was bis heute nicht passiert ist. Hiermit lege ich Beschwerde ein über die Unzuverlässigkeit und das Unverständnis der VHV-Allgemeine Versicherung AG, da ich zusätzlich Mahnungen dieser erhalte in Folge dieses Falles. Bei Nichtzahlung des Schadenfalls trotz Schutzbrief denke ich über einen Wechsel der Versicherung nach. Mit freundlichen Grüßen

VHV Schlechtester Service für Geschädigte den ich je erlebt habe

Letztes Jahr im September ist mir ein Mandant Ihrer Versicherung, trotz 1,5 Metern Sicherheitsabstand, beim ausparken ins Auto gefahren. Die Meldung seinerseits bei Ihnen ging flott und er bat um reibungslosen und zügigen Ablauf. 4 Wochen nach dem Unfall bekam ich Post von einem Herrn Becker, mit einem völlig unübersichtlichem Formular. Ich habe diesen ordnungsgemäß ausgefüllt zurückgesendet. Als im Dezember immer noch keine Rückmeldung kam, versuchte ich eine Woche lang Herrn Becker zu erreichen, jedoch ohne Erfolg. Daraufhin rief ich die Hauptzentrale an. Dort wurde ich sehr nett bedient und man teilte mir mit, dass noch ein Kostenvoranschlag fehlt. Diesen reichte meine Werkstatt höchstpersönlich, per E-Mail ein. Nachdem weitere 2 Monate ins Land gestrichen sind, versuchte ich wieder eine Woche lang Herrn Becker zu erreichen und leider wieder ohne Erfolg. Am Telefon der Hauptzentrale wurde ich dann ein weiteres mal sehr nett bedient und man sagte mir, dass man sich mit Herrn Becker in Verbindung setzt und auf schnelle Bearbeitung drängt. Dieses passierte dann auch. Ich erhielt eine E-Mail mit der Auflistung des genehmigten Betrages, welcher jedoch deutlich unter dem des Kostenvoranschlages lag. Ein weiteres mal war es mir nicht möglich Herrn Becker zu erreichen, um zu klären warum ich nun für einen Unfall, den ein Mandant Ihres Unternehmens verursacht hat, auch noch draufzahlen soll? Sollte sich die Angelegenheit nicht bis spätestens morgen, Freitag den 08.03.2024 mit Ihm klären lassen, werde ich am Montag meinen Rechtsanwalt einschalten. Ich habe schon einiges durch in meinem Leben aber so einen schlechten Service, seitens eines Versicherungsvertreters wie Herrn Becker ist mir noch nie untergekommen. Nicht nur das ich seit September hinter allem hinter her telefonieren und rennen muss, nein er verweigert mir auch noch die Gesamtsumme, ohne dazu Stellung zu nehmen. Ich bitte hiermit um schnellstmögliche Klärung und lege Beschwerde gegen Herrn Becker ein, der anscheinend seinen Job verfehlt hat! Mit freundlichen Grüßen ****** ******

VHV Unterstellung ich hätte grob Fahrlässig gehandelt, was selbst der Gutachter der Gebäudeversicherung verneint

****** ****** Lindenberg 22.Februar 2024 Hauptstraße 117 88161 Lindenberg / Allgäu An VHV Hausrat Versicherung Versicherungs-Nr.: F 501-284605 CJA Per E-Mail gesendet Betreff: Wasserschaden vom 12.12.2023 an „Sachversicherung-Schaden@VHV-de“ Am Donnerstag 22.Februar 2023! Schadensnummer F 501-284695/1-23 Sehr geehrter Herr Auer, nach Auskunft einer Ihrer Mitarbeiterin Frau Albrecht sind Sie der Vorgesetzte von Frau Carmen Matzner und Sie würden sich bei mir heute oder spätestens morgen, melden, Ich möchte das diese Sache geregelt wird und nicht mit fadenscheinigen Argumenten, Ihrer Mitarbeiterin Frau Carmen Matzner ,blockiert wir. Wenn ich bedenke4 wie lange sich diese Angelegenheit schon durch Ihre Sachbearbeiterin Frau Carmen Matzner hinauszieht. Da werden von dieser, ein Sachverständiger beauftragt auf den man einige Wochen warten muss. Dann kommt man damit das einige Schäden von der Gebäudeversicherung bezahlt werden müssen usw.usw. Der Höhepunkt ist ja auch das Ihre Sachbearbeiterin Frau Carmen Matzner, nicht einmal ich betone nicht einmal (bestimmt über 15 mal diese Dame versucht zu erreichen). Selbst auf meine E-Mail an diese vom 16.2.2024 mit meiner Forderung , meine Angelegenheit Ihrem Vorgesetzten vorzulegen, hat diese nicht nötig, folge zu leisten. Folgendes liegt der VHV Versicherung vor: 2. 1. Das komplette Gutachten von der „ Versicherungskammer Bayern „ vom 16.12.2024, wo der Gutachter der Versicherung , unter anderen zu der Feststellung kam auf die Frage: Grobe Fahrlässigkeit mit NEIN zu antworten. 2. Habe ich den von der Sachbearbeiterin Frau Carmen Matzner geforderten Ablehnungsbescheid der Gebäudeversicherung am 20.2.2024 zukommen lassen. Auch hierauf hat es Ihre Sachbearbeiterin Frau Carmen Matzner, nicht nötig zu antworten. Auch macht die VHV im Internet folgende Werbungen: • VHV Wir leisten auch bei grober Fahrlässigkeit Sie verlassen das Haus oder Ihre Wohnung, wenn die Waschmaschine läuft? Für viele Versicherer handeln Sie dann bereits grob fahrlässig. Auf diesen Einwand verzichten wir und leisten auch bei grober Fahrlässigkeit eine Entschädigung. Ich bin mir nicht bewusst das ich Grobe Fahrlässigkeit begangen habe. Ich habe jeglich nur das Wasser im Spülbecken nicht richtig abgeschaltet und bin zur Haustüre in die Parterre runter gegangen. Wär das Waschbecken nicht verstopft gewesen, was ich nicht wissen konnte, wäre nie etwas passiert. Herr Auer es wäre nett, wenn Sie die Angelegenheit klären würden und von einer Grobe Fahrlässigkeit , absehen könnten. Danke! Mit freundliche Grüßen ****** ******

VHV verschleppte Schadensbearbeitung, keine persönliche Kontaktaufnahme trotz mehrfacher Anfrage

Hallo, am 07.11.2023 hatte ich auf dem Weg zu meiner Arbeitsstelle einen Wildunfall mit meinem bei Ihnen versicherten Kfz. Nach Kontaktaufnahme mit der Polizei, habe ich Ihnen diesen telefonisch gemeldet. Ich erhielt eine Schadensnummer und wurde gebeten, einen KV in meiner Kfz.-Werkstatt erstellen zu lassen. Am 09.11.2023 habe ich Ihnen das auch nochmal online mitgeteilt. Nach Erhalt des KV`s habe ich Ihnen alle notwendigen Unterlagen per Post im Original zu kommen lassen. Am 09.01.2024 habe ich angerufen, weil bis zu diesem Tag keinerlei Rückmeldung erfolgt ist. Der nette Mitarbeiter erklärte mir, das alle Unterlagen vorliegen und Ihre für diesen Fall zuständige "Sachbearbeiterin" sich mit mir in Verbindung setzen wird. Am nächsten Tag kam eine Mail, das ein Gutachter mit der Besichtigung meines Kfz. beauftragt wurde. Dieser meldete sich sehr zügig und am 15.01.2024 wurde die Begutachtung durchgeführt. Bereits am nächsten Tag erhielt ich das Ergebnis durch Ihren sehr kompetenten Gutachter per Mail. Dann geschah erstmal wieder nichts. Am 24.01.2024 rief ich also wieder mal Ihre "Sachbearbeiterin" an - nur ein Anrufbeantworter meldete sich. Mit der erneuten Bitte um Rückruf wartete ich darauf. Am Abend kam dann wieder eine Mail, um 20:22 Uhr, mit dem Hinweis, das die Schadensumme überwiesen wird. Am nächsten Tag versuchte ich erneut, Ihre "Sachbearbeiterin" zu erreichen - es klingelt bis zum Abbruch. Daraufhin rief ich mal wieder Ihre Servicenummer an und bat Ihre sehr aufmerksame Mitarbeiterin, das ich noch immer auf einen Rückruf durch Ihre "Sachbearbeiterin" warte. Außerdem fehlte bei der Überweisung die Gebühren für den KV. Und wieder geschieht nichts. Heute kam dann wieder eine Mail, um mir mitzuteilen, das die Gebühren für den KV überwiesen wird. Haben Ihre "Sachbearbeiter/-innen" keine funktionierenden Telefone ? Durch das Gutachten hat sich für mich eine evtl. völlig andere Entscheidung ergeben. Wenn aber die zuständige "Sachbearbeiterin" es nicht einmal schafft, trotz mehrfacher Bitte um Rückruf, zum Telefon zu greifen, um das weitere Vorgehen zu klären, ist das alles andere als "Kundenorientiert". Meine Kontaktdaten liegen Ihnen vor. Mit freundlichen Grüßen ****** ******

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