Internetausfall in der Wohnung Julius-Leber-Str., Münster

  • 23 Jul 2020
  • #91345
  • 556
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Ludger und ****** ******
von Galen Str. 1
******, den 23.07.2020



Unitymedia NRW GmbH
Kunden Service Center
Postfach 10 13 30
44713 Bochum





Grundversorgungs-Unitymedia-Vertrag Nr. 85 87 92 30 2 und
Vodafon-KdNr. 6404522031 - RGN 001361003581 1



Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Zeit vom 4.6. bis 3.7.2020 ist in unserer Wohnung Nr. 63„Julius-Leber-Str.“ in Münster die Fernsehn- sowie die Internetverbindung ausgefallen.

Wir machen daher eine Schadenersatzforderung von 950€ geltend. Diese besteht zum einen aus der Forderung gegen unitymedia (nun Vodafon) wegen der Nichterfüllung des Grundversorgungs-Vertrages sowie der Forderung auf Erstattung der Schadenersatzforderung unseres Mieters.
Der Grundversorgungs-Unitymedia-Vertrag Nr. 85 87 92 30 2 besteht zwischen der Unitymedia und der WEG, c/o Kneilmann GmbH.
Der Internetanschluss wurde mit Herrn Marc ****** Vodafon-KdNr. 6404522031 - RGN 001361003581 1 abgeschlossen.

Ursächlich für den Internetausfall am 4.6.2020 war die Nicht-zuEnde-ausführung der Erneuerung der Internetkabel für die Wohnungen in der Julius-Leber-Str. in 2017. Denn die neuen Kabel waren nicht (!) bis zu unserer Wohnung Nr. 63 in der Julius-Leber-Str., Münster verlegt worden. Warum auch immer?

Unser Mieter konnte mit den o.g. Kontaktdaten keinen Mitarbeiter Ihres Hauses erreichen. Er wurde wegen eines angeblich beendeten Vertrages nicht weiterverbunden. Unsere Frage ist: Wie können Sie Monatsgebühren für Juni/2020 eingeziehen, aber dem hilfesuchenden Kunden nicht weitergehelfen?

Für unseren Mieter, der Student ist, war dies ein Desaster.

Aufgrund der Corona-Pandemie läuft sein Studium seit April komplett digital und die online - Prüfungsvorbereitungen stellen eine besondere Herausforderung dar. Er musste sich im Juni auf Klausuren am 30.6.. 2.7 und 7.7.2020 vorbereiten. Die Internetverbindung ist/war Grundvoraussetzung fürs Lernen.
Ohne Internetverbindung in der Zeit 4.6.-3.7.2020 konnte unser Mieter von seiner Mietwohnung (=unsere Wohnung) aus nicht an den Online-Vorlesungen und -lerngemeinschaften teilnehmen. Daher musste er sich ein anderes Zimmer nehmen, um sich konzentriert auf die schweren Klausuren vorzubereiten zu können.

Lt. geltender Rechtsprechung begründet der Ausfall des Internetanschlusses über mehre Wochen einen Anspruch auf Schadensersatz. Dabei muss ein konkreter Schaden nicht nachgewiesen werden können – allein der Fortfall der Nutzungsmöglichkeit des Internets wurde vom BGH als Vermögensschaden anerkannt. Dies begründete der BGH damit, dass die Verfügbarkeit des Internets ein Wirtschaftsgut von zentraler Bedeutung sei.

Da Sie den Grundversorgungs-Unitymedia-Vertrag Nr. 85 87 92 30 2 und der Internetvertrag Vodafon-KdNr. 6404522031 - RGN 001361003581 1 für die Zeit vom 4.6.-3.7.2020 nicht ordnungs- / vereinbarungsgemäß erfüllt haben, machen wir den o.g Schadenersatz gegen Sie geltend.

Wir fordern Sie auf, den Betrag von 950 Euro auf folgende Kontoverbindung / IBAN DE50 4284 0005 0344 2308 00 zu überweisen.
Dazu setzen wir Ihnen eine zweiwöchige Frist ab Zugang dieses Schreibens.
Sollten Sie dem nicht nachkommen, werden wir die Bundesnetzagentur informieren und behalten uns rechtliche Schritte vor.

mit freundlichen Grüße


Ludger und ****** ******



______________
Anhang:
Ermittlung der Schadenersatzforderung unseres Mieters:
Fahrtkosten zur Wohnung wegen Monteur- + Hausmeisterbesuche
4 Fahrten nach Münster x70kmx2x0,3 164€
Nutzungsgebühr fürs Zimmer zum Lernen 100€
Monatsgebühren Internetanschluss 60€
Nichtnutzbarkeit der Mietwohnung wegen fehlendem Internet
für die Zeit vom Schadenseintritt 4.6.2020
bis zur Schadensbehebung am 3.7.2020
= 4Wochen / 1 Monatsmiete 400€
Summe 724€

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23-07-2020 um 16:49 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Vodafone weitergeleitet. Mehr erfahren.

21-08-2020 um 09:50 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Vodafone weitergeleitet. Mehr erfahren.

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