aus einer stornierten Buchung ANEK im Jahr 2020 besteht seit Ende 04/2022 ein Rückzahlungsanspruch über EUR 1.137,50. Der Anspruch wurde durch Agentur Voigt Anfang 03/2022 bestätigt. Eine Rückzahlung erfolgt trotz mehrmaliger Mahnungen - inzwischen auch über einen eingeschalteten Rechtsanwalt - nicht. Telefonisch nicht erreichbar. Auf Mails und Schreiben erfolgt keine Reaktion. Wird hier ein Geschäftsbetrieb rechtswidrig durch Fremdgelder aufrechterhalten?
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31-08-2022 um 15:20 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Voigt Seereisen Agentur weitergeleitet. Mehr erfahren.
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