Ich habe mein Fahrzeug in Oldenburg bewerten lassen und die Vereinbarung getroffen, das Fahrzeug in Fulda abzugeben. Mir wurde versichert, dass die dadurch entstehende Überschreitung der erlaubten 500 km um 150 km ! nicht relevant ist. In Fulda musste ich aus Zeitgründen die Abicklung durch einen Treuhänder durchführen zu lassen. das Fahrzeug wurde zum vereinbarten Termin übergeben. Der Verkaufsvertrag wurde von den per Mail zugesagten € 7634,00 auf
€ 7217,00 ausgestellt. Die Begründung war die überschrittene Kilometerleistung !?!? Für 150 km
€417,00 Wertminderung - Wer soll das verstehen ? Telefongespräch zu einer Nachvergütung wurde kategorisch negativ beschieden !
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27-07-2022 um 20:41 Uhr
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Problem ungelöst
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