Mahnungen

  • 27 Jun 2023
  • #508345
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offensichtlich ist es für Sie einfacher, Mahnschreiben an mich zu schicken, anstelle meine seitherigen Schreiben zu überprüfen und dementsprechend zu antworten. Bereits mit meinem Schreiben vom 17.3.2023 vom 12.4.23 und vom 10.5.23 habe ich darauf hingewiesen, daß nach meinen Unterlagen keine offene Rechnungen bei mir vorhanden sind. Weiter sind alle Rechnungen vom mir nachweislich über meine Bank bezahlt worden .Mit der Seite 2 vom 20.6.23 verlangen Sie Retourengebühren in Höhe von 2.95€ obwohl ich diese lt. vorliegendem Beleg bei der Post bezahlt habe am 11.5.2023 . Jetzt reichts mir! Weitere Korrespondenz werde ich zukünftig direkt an meine Rechtschutz-Versicherung weiterleiten.

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