Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern erhielt ich aus der Niederlassung Hamburg-Lohbrügge die Nachricht, das mein Fahrzeug nach Fertigstellung, gem. Kostenvoranschlag, abholbereitt Ist. Auf telefonische Nachfrage, bis wann am heutigen Freitag eine Abholung möglich ist, wude mir durch die Serviceannahme mitgeteilt, dass mein Fahrzeug ein Luftfahrwerk hat und der beauftragte Tausch der Querlenker an der Vorderachse nicht durchgeführt werden kann (Beschädigungen am Luftfahrwerk).
Vor Beauftragung der Dienstleistung wurden sämtliche Fahrzeugdaten an die Niederlassung übermittelt. Alle relevanten Daten lagen vor Ausführung vor. Ich gehe derzeit davon aus, dass die sog. Beschädigungen am Luftfahrwerk durch unsachgemäße Ausführungsarbeiten in der Niederlassung Hamburg-Lohbrügge entstanden sind un bitte um zeitnahe Klärung des Sachverhaltes. Eine Teilübernahme von Kosten, für unsachgemäße Arbeiten am Fahrwerk des Fahrzeuges, wird es nicht geben!
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23-02-2024 um 09:55 Uhr
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