Die ADAC Rechtschutzversicherung hat uns vorerst eine Zusage für eine Erstberatung bei einem Anwalt erlaubt. Sollten Erfolgsaussichten bestehen könne man den Gerichtlichen weg zulassen.
Anschließend wurde die Deckungszusage einfach abgesagt mit der Begründung das es im Jahr 2018 war.Diese Aussage trifft nicht ganz zu denn durch Beweise haben wir der ADAC vorgelegt das uns dies im Jahr 2020 bekannt wurde.
Auf weitere Anfragen keine Reaktion der Rechtschutzversicherung.
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
01-05-2022 um 22:35 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
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