Auslandsunfall Rücktransport Motorrad

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  • 05 Jul 2022
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Ich bin mit meinem Motorrad am 27.6.2022 in Großbritannien angefahren worden, das Fahrzeug wurde abgeschleppt, ich bin verletzt worden. Ich musste meine Heimreise komplett selbst organisieren, ich bekam keine Hilfe nur die Info über die Summe, die ich aufwenden dürfe. Ich darf gespannt sein, ob ich meine Fahrtkosten und das Flugticket erstattet bekomme.
Aber mein Hauptanliegen ist, dass mein Motorrad nur dann nach Deutschland zurück gebracht wird wenn es kein Totalschaden ist, hierzu wurde es in ein Werkstatt geschleppt, die das feststellen sollte. Heute wurde mir am Telefon mitgeteilt, dass der AA in England den deutschen ADAC darüber informiert hat, dass die Werkstatt dafür 240 Pfund ca. 280 Euro verlangt, sonst wird mein Motorrad nicht zurückgebracht und die Firma Thor Motorcycles in Bodmin behält mein Motorrad solange als Pfand. Ich bin der Firma in Großbritannien hilflos ausgeliefert. Wenn die 2000 Pfund verlangen würden müsste ich auch das bezahlen um mein Motorrad zurück zu kommen! Aus den Vertragsbedingungen ergibt sich das für mich nicht, aber die Mitarbeiter am Telefon behaupten ich müsse für die Kosten der Diagnose Totalschaden oder nicht aufkommen egal was es kostet! Ich bin 20 Jahr Mitglied um fühle mich getäuscht und ausgeliefert!
§ 20 Fahrzeugtransport
(1) Ein geschütztes Fahrzeug ist in Europa aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr technisch fahrbereit. Der Schaden wurde durch eine Werkstatt festgestellt. Es liegt kein Totalschaden vor. Bei einem Schaden in Deutschland kann das geschützte Fahrzeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder technisch fahrbereit gemacht werden. Bei einem Schaden im europäischen Ausland ist eine Instandsetzung im Umkreis von 50 km vom Schadenort innerhalb von 3 Werktagen – auch mit Ersatzteilversand nach § 22 – nicht durchführbar.
(2) Wir transportieren als Serviceleistung das Fahrzeug mit Gepäck und Ladung durch einen ADAC Vertragspartner vom Einstellort zu einer Reparaturwerkstatt an den Wohnsitz der geschützten Person.
Kann das Fahrzeug auch am Zielort repariert werden, wird es dorthin transportiert, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen. Können Gepäck und Ladung nicht zusammen mit dem Fahrzeug transportiert werden, veranlassen wir als Serviceleistung einen getrennten Transport zum Wohnsitz oder
zum Zielort.
(3) In Deutschland schleppen wir als Serviceleistung das Fahrzeug – soweit erforderlich – vom Schadenort
zum Einstellort, von dem aus der Fahrzeugtransport erfolgt. Im europäischen Ausland vermitteln wir
ein Abschleppunternehmen, welches das Fahrzeug – soweit erforderlich – vom Schadenort zum Einstellort abschleppt und erstatten die Abschleppkosten in voller Höhe.
(4) Notwendige Sicherungskosten und durch unsere Leistungsorganisation entstehende Einstellkosten
werden von uns übernommen.
(5) Die Leistung wird auch erbracht, wenn das geschützte Fahrzeug nach einer Entwendung wieder aufgefunden wurde, noch nicht in fremdes Eigentum übergegangen ist und kein Totalschaden vorliegt.
(6) Ist der Schaden außerhalb des Geltungsbereiches Europa eingetreten, wird die Leistung ab der Grenze
des Geltungsbereiches Europa erbracht

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12-07-2022 um 15:28 Uhr


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Der Kundenservice ist an deutsch sprechende callcenter ausgesourst, die können nicht wirklich helfen. Ich bin nach einem Unfall in GB völlig auf mich gestellt zurück gereist, hätten meine Freunde und meine Familie nicht geholfen wäre das nicht so gut ausgegangen

1
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