Krankengeld-Sperre wegen Fehlinformationen der AOK

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  • 05 Apr 2022
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Es geht um Fehlinformationen, ausbleibende Krankengeld-Zahlungen sowie das Fehlverhalten eines AOK-Mitarbeiters.

Zum Sachverhalt:
Wegen eines Rückenleidens beziehe ich seit einiger Zeit Krankengeld.

Meine letzte AU hatte das Feststellungsdatum 01.03.2022 und die aktuelle AU den 30.03.2022! Beide AU-Bescheinigungen wurden ordnungsgemäß eingereicht. Somit müsste eine Zahlung vom 02.03.22 bis 30.03.22 erfolgen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Am 31.03.22 konnte ich einen Zahlungseingang von rund 154 Euro verbuchen. Als Verwendungszweck war hier Leistung 02.03. bis 04.03. angegeben.

31.03.22 Nachricht mit Bitte um Klärung über das AOK-Portal.

01.04.22 Vormittag: Antwort der AOK: Die aktuelle AU habe den Feststellungstag 30.03. und somit sei die Zahlung bis zu diesem Tag erfolgt. FALSCH! Sonst hätte ich ja nicht geschrieben.

01.04.22 Vormittag/ Direkt nach Erhalt der Antwort: Mail über das AOK-Portal. Beschwerde über die Tatsache, dass offenbar meine Mails nicht richtig gelesen werden. Nochmalige dringende Bitte um Klärung. KEINE RÜCKMELDUNG!

04.04.22 Vormittag: Nochmalige Nachfrage über das AOK-Portal mit Bitte um dringende Klärung. KEINE ANTWORT!

04.04.22 Mittag: Beschwerde eingereicht und nochmals eine Nachricht über das AOK-Portal verschickt. KEINE RÜCKMELDUNG!

05.04.22 Vormittag: Nachricht der AOK. Man habe mir eine Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrages zukommen lassen. Die Frist hierzu sei am 04.03.22 abgelaufen, weshalb die Zahlung eingestellt wurde. Man habe noch keine Rückmeldung von der Rentenversicherung.

Eine absolut bodenlose Frechheit. Zum Einen hätte man mir dies bereits mit der Mail am 01.04.22 mitteilen können, als mir noch geschrieben wurde, das Geld sei überwiesen. Zum Anderen ist diese Aussage schlichtweg gelogen.

Ich habe den Reha-Antrag fristgerecht am 03.03.2022 per Einschreiben an die Rentenversicherung verschickt. Am 07.03.22 schrieb ich die AOK über das AOK-Portal zum Thema Wiedereingliederung an und fragte zugleich, ob ein Nachweis für die Antragstellung benötigt werde. In der Antwort am 09.03.22 schrieb man mir, dass man KEINEN Nachweis benötige. Ich möchte an dieser Stelle einmal mitteilen, dass man sich als Kunde auf die Aussagen der AOK-Mitarbeiter verlässt. Tut man dies jedoch, muss man offenbar damit rechnen, völlig falsch informiert zu werden und letztendlich ohne Krankengeld dazustehen.

Der Ärger mit meinem Vermieter, weil ich die Miete nicht pünktlich zahlen kann. Die Sorge, wie ich meine Unkosten bezahlen soll. Das Problem nicht für meine Familie sorgen zu können. Und der ganze Ärger und Zeitaufwand, den man mit der AOK hat.

Und was macht die AOK? Nichts...

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10-05-2022 um 15:05 Uhr


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