Kind Mitversicherung

  • 23 Sep 2023
  • #544610
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Seit dem 01.01.2009 gibt es in Deutschland eine umfassende Krankenversicherungspflicht. Alle Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland müssen eine gültige Krankenversicherung haben.

Leider gilt diese Pflicht nicht für die AOK. Ich kann meine Tochter nicht mitversichern, obwohl sie (12 Jahre alt) und ich seit 01. September einen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Ständig werden andere Dokumente von meiner Seite gesucht. Lätztes die 2 Gehälter meines Mannes, aber das war nicht genug. "Vielleicht klappt es ja gar nicht". - sagte mir die lätzte Mitarbeiterin in Lauterbach, Hessen. Ich arbeite in Deutschland, ich und meine Tochter sind EU-Bürger, aber nur weil mein Mann in einem Nicht-EU-Land lebt und arbeitet, kann es nicht funktionieren. Das Schlimste ist, dass die Mitarbeiter brauchen 2 Wochen, um mir eine Antwort zu geben, ich habe den Verdacht, dass wieder etwas fehlt. Natürlich denke ich darüber nach, meine Krankenversicherung zu wechseln und mein Anwahlt Bescheid zu geben, weil AOK Hessen zeigt kein Interesse mein 12-jähriges Mädchen mitzuversichern.
Eine grosse Entauschung leider und auch eine Zeitverschwendung.

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23-09-2023 um 00:51 Uhr

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