Doppelte Rundfunkgebühren verlangt, nur weil man den Vornamen geändert hat

  • Ungelöst
  • 20 Jul 2023
  • #518308
  • 122
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich besitze unser Doppelhaushälfte seit 1992 und habe dafür unter meinen männlichen Vornahmen die Rundfunkgebühren bezahlt.
Da ich meinen Vornamen in einen weiblichen Vornamen geändert habe und dies dem GEZ mitgeteilt habe wurde mir eine neue
Kundennummer zugeteilt.
Darauf hin kam ein Mahnschreiben, ich sollte noch 26€ nachzahlen.
Darauf hin habe ich bei der GEZ angerufen. Der Mitarbeiter hatte den Sachverhalt nicht verstanden und einfach aufgelegt ohne es zu klären.
Er hatte nur gesagt, dass ich die 26€ bezahlen sollte.
Dies hatte ich gemacht, da die Anwaltskosten für diesen Fall um dagegen vorzugehen höher wären wie die 26€.
Eigentlich müsste für die Adressse Neusserstraße 445b in 41065 Mönchengladbach eine Überbezahlung vorliegen.
Ich bitte sie den Fall zu klären, da ich bei einer erneuten Aufforderung zu zahlen einen Anwalt einschalten werde.

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20-07-2023 um 13:52 Uhr

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

03-08-2023 um 20:39 Uhr


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