Rechnet die Monate während Hatz IV

  • Ungelöst
  • 02 Jun 2021
  • #243848
  • 242
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Es handelt sich um falsch ausgestellte GEZ Rechnung, die jetzt bis zur Kontopfändung führte.
Mein Widerspruch wird von Vollstreckungsbehörde entweder nicht ernst genommen oder überhaupt nicht beantwortet. Der Kontakt zur GEZ konnte bis jetzt nur über Vollstreckungsbehörde stattfinden.

GEZ zusammen mit Vollstreckungsbehörde stellen mir die Kosten für den Zeitraum, wo ich Harz IV erhielte. Das war vom Ende 2013 bis Dezember 2016.
Die Unterlagen mussten noch mal zusätzlich nachgereicht sein. Sie haben immer ignoriert meine Schreiben. Erst nach Einschaltung der Vollstreckungsbehörde haben Sie die Rechnung teils korrigiert.
Um Vollstreckungskosten zu decken, haben sie keine komplette Zeitraum anerkannt (vermute ich). Am Anfang haben Sie für komplette Raum verlangt.
Jetzt verlangen sie von teils vom 2013 bis Februar 2015 immer noch die Beiträge inklusive Vollstreckungskosten, Säumniszuschläge und Mahnkosten. Das ist genau der Zeitraum, wo ich Harz IV erhielte. Und warum nur teils? Und dann muss ich die Vollstreckungskosten übernehmen, obwohl sie ganze Zeit falsch abgerechnet haben.

Mein letze Widerspruch ( Beweis: Mail Ausgang) wurde von der Vollstreckungsbehörde komplett ignoriert und Monate später kommt die Kontopfändung. Und dann noch die Kosten in Rechnung zu stellen, obwohl sie weder geantwortet haben, noch zum angekündigtem Termin erschienen waren( evnt. wegen Corona), ist die größte Unverschämtheit.
„Der Stadt betrügt eigenen Volk“.

Ich war immer bereit die Gebühren zu übernehmen, aber die mir zustehen, heißt ab 2017, nach Harz IV.
Laut meine Ausrechnung muss ich die Beiträge nur vom Januar 2017 bis August 2018 zahlen.
Die Zahlung kann sofort folgen, wenn die Rechnung korrekt ausgestellt wird.

Bis jetzt haben Sie immer unberechtigte Kosten ausgestellt. Ich habe einen Anspruch auf Erstellung einer ordnungsgemäßen und richtigen Rechnung. Bis dahin bin ich nicht verpflichtet zu zahlen.

Die entstehende Vollstreckungskosten von 01.05.2015; 09.10.2020 und 25.05. 2021 stehen zur Last der GEZ, da es immer noch um gleiche Zeitraum handelt. Sie gehen drauf nicht ein, erfinden die Gründe, nur damit Rundfunk auf seinen Kosten nicht sitzt.

Meine Frage, ist die Kontopfändung nach somit unberechtigt?
Ich verlange sofortige Aufhebung.

Ich bin einziger Verdiener in unserem Haushalt. Meine Partnerin hat keine Einnahmen. Sogar ihre Krankenversicherung muss ich übernehmen. Das heißt für uns, dass wir jetzt nicht mal Lebensmittel kaufen können, abgesehen von Miete und andere Kosten, die monatlich bezahlt werden müssen. Von andere Seite abgesehen, die lassen nicht mal gesetzliche Existenzminimum. Es gibt nach Gesetzgeber einen Freibetrag für uns beiden, der „unantastbar“ ist.

Ich bitte Sie mein Schreiben genauso an GEZ weiterzuleiten um Überprüfung der Rechnung und um anschließende Korrektur. Ich hoffe wir können für beide Parteien die vernünftige Lösung finden.

Ich werde auch weitere Maßnahmen einleiten, wie Verbraucherzentrale, Zeitung und sozial Media.
Würde mich über die Lösung und Ihren Vorschlag freuen.

Danke im Voraus.



Mit freundlichen Grüßen

Ömer ******

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Der Kundenservice ist schrecklich. Sie antworten werder auf die Briefe, noch auf die Mails. Die stellen in Rechnung die Beiträge, während der Harv 4.Zeit. Die Kosten für falsche Vollstreckungen stellen die in Rechnung auch. Mann kommt an dir nicht ran.

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