Untätigkeit bei der Bearbeitung eines Erbfalls

  • Ungelöst
  • 24 Jan 2023
  • #460804
  • 247
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Meine Mutter ist Mitte September 2021 verstorben. Nachdem die Beerdigung sowie die damit im Zusammenhang stehenden Formalitäten abgeschlossen wurden, habe ich am 05.12.2022 die Commerzbank AG, Filiale Schwelm aufgesucht.
Meine Mutter unterhielt als einziges Vermögen bei diesem Institut ein Sparkonto mit einem Habensaldo von 3.539,80 € lt. Auszug vom 12.03.2021. Mit diesem Guthaben sollte ein Teil der angefallenen und teilweise bereits von mir beglichenen Beerdigungskosten reguliert werden.
Am 05.12.2022 legte ich der Sachbearbeiterin bei der Commerzbank AG die nachstehenden vor:
Sparkonto in Loseblattform mit dem o. g. Guthaben,
Sterbeurkunde meiner Mutter,
Kopie meines Personalausweises,
Bonitätsnachweis durch Vorlage eines aktuellen Kontoauszuges über ein Guthaben auf meinen Namen mit einem Saldo in Höhe des 20 fachen Guthabensaldos meiner verstorbenen Mutter,
Haftungsübernahmeerklärung auf einem Vordruck der Commerzbank, der mir von der Mitarbeiterin in der Filiale am 05.12.2022 vorgelegt wurde.
Damit haben alle geforderten Unterlagen vorgelegen. Mit der weiteren Bearbeitung sollte eine "andere Stelle" zuständig sein. Als mögliche Bearbeitungszeit wurden mir 14 Tage in Aussicht gestellt, allerdings ohne verbindliche Zusage. Da ich nach über 5 Wochen keine Nachricht erhalten habe und der Betrag auch nicht auf meinem Konto gutgeschrieben wurde, habe ich am 11.01.2023 die nachstehende einkopierte Mail an die angeblich zuständige Stelle geschickt:

"Beratungscenter Privatkunden
Commerzbank AG
60281 Frankfurt/Main

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor über 1 Monat habe ich in der Commerzbank Filiale in 58332 Schwelm um Auflösung des o. g. Kontos mit einem letzten Guthaben von 3.539,80 aus 2021 meiner verstorbenen Mutter ( verwitwet) zur Begleichung der angefallenen Beerdigungskosten gebeten.
Gleichzeitig wurden mit vorgelegt:
o. g. Sparkonto in Loseblattform,
Sterbeurkunde meiner Mutter,
Kopie meines Personalausweises,
Bonitätsnachweis mit einem Kontoauszug über ein Guthaben auf meinem Namen mit dem ca. 20 fachen Guthaben des aufzulösenden Kontos, übernommene Haftungsübernahmeerklärung auf Ihrem Institutsvordruck.

Mit diesen Unterlagen sollte m. E. eine unkomplizierte Sparkontoauflösung zur Begleichung der Beerdigungskosten möglich sein, zumal auch nach Ihren Hausrichtlinien unterhalb eines Betrages von 5.000,00 € auf eine formelle Erbabwicklung nebst Erbschein etc. verzichtet werden kann.
Warum also nach Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen eine Kontoauflösung nicht innerhalb eines Monats abgewickelt werden kann, entzieht sich meinem Verständnis.
Bitte teilen Sie mir doch freundlicherweise Ihre Hinderungsgründe mit.
Eine Kopie dieser Mail geht an meine Schwester. "

Auch diese Mail wurde bisher nicht beantwortet. Sowohl meine Schwester als auch ich sind gelernte Bankkauffrauen. Es ist uns aus unserer eigenen Berufspraxis nicht bekannt, dass in einer vergleichbaren Situation was die Betragshöhe, das Haftungsrisiko bei der übernommenen Haftungsübernahme sowie die Tatsache, dass mit dem auszuzahlenden Guthaben die Beerdigungskosten zu begleichen waren, ein Vorgang so schleppend und unmotiviert bearbeitet werden kann.
Wenn eine Bank so an meiner Seite sein soll, dann bitte ich doch sehr auf diese "Begleitung" verzichten zu dürfen.
Vielleicht sollte der eine oder andere Mitarbeiter bis in die Führungsriege sich noch einmal ins Gedächtnis rufen, das diese Bank immer noch durch den Staat bzw. Steuergelder gestützt werden muss.

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