Ausstehende Kostenerstattung nach Condor-Flugannullierung

  • 06 Apr 2020
  • #38726
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Am 18. März 2020 haben wir per Internet direkt bei Condor einen Rückflug von Cancun nach Frankfurt Main für den 27. März 2020 gebucht (Flug Nr. DE2115). Es waren nur noch 9 Restplätze vorhanden. Die Buchung wurde von Condor unmittelbar danach schriftlich bestätigt und auch eine Rechnung übersandt (Buchungs-Nr. 9742539-02). Den Gegenwert in Höhe 1.939,96 € hat Condor einen Tag später, am 19. März, unserem Kreditkartenkonto belastet. Am 24. März haben wir auf der Webseite von Condor den Flugplan eingesehen und festgestellt, dass der besagte Flug DE 2115 am 27. März nicht mehr auf dem Flugplan stand. Da wir von Condor nie eine Information über die Flugannullierung erhielten, haben wir auf einer 0180er Condor-Nummer im Internet angerufen. Nach mehreren Minuten in der Warteschleife meldete sich ein Hr. David Zapp aus Oberursel, der nur englisch sprach. Er bestätigte die Flugstreichung und gab uns lediglich die Telefonnummer des Auswärtigen Amtes in Berlin bzgl. Rückholaktion der Bundesregierung. Wir hatten uns zwar schon vor der Condor-Buchung beim AA registriert, nach der Condor-Annullierung haben wir uns dann verstärkt telefonisch in Berlin, bei der Botschaft in Mexiko City und beim Konsulat in Cancun um den Rückflug bemüht. Es entstanden Telefonkosten aufgrund der Annullierung von über 500 Euro. Der Rückflug im Auftrag der Bundesregierung durch Condor fand dann kurioserweise ausgerechnet genau am Tag der Condor-Annullierung DE 2115 am 27. März durch Flug Nr. DE 8615 statt. Wieder zu Hause, haben wir sofort mehrfach telefonisch und auch per Reklamationsformular der Condor die Kostenrückerstattung reklamiert, leider ohne befriedigende Antwort. Am 1. April sagte uns Frau Klusmann am Telefon, mit der Rückerstattung sei nicht vor Ablauf von vier Wochen zu rechnen.
Wir wurden von Condor weder über deren Annullierung informiert, noch erhielten wir eine befriedigende Antwort über die Kostenerstattung.
Deshalb fordern wir hiermit von Condor nochmals die Kostenerstattung für den Flug sowie die damit kausal zusammenhängenden Telefonzusatzkosten. Unbedingt erwarten wir von Condor eine umgehende Rückmeldung per Telefon oder Email.

****** u. Marlies ******, Bad Vilbel

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06-04-2020 um 15:19 Uhr

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Condor
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