Monatliche Abbuchung, ohne das es ersichtlich erwähnt/beschrieben wurde!

  • 29 Nov 2022
  • #443427
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Ich erhielt Werbung für ein Buch "GO! Der Startschuss in dein neues Leben" für nur 1€, es stand nirgends ersichtlich, dass beim Kauf monatlich 1€ vom Konto abgebucht wird!

Aus diesem Grund fechte ich den Kaufvertrag nach §119 Abs. 1 BGB an, da ich vom Kaufpreis nicht in Kenntnis stand, und hätte ich den vollständigen Preis gewusst, hätte ich niemals eine Willenserklärung abgegeben und dem Kauf zugestimmt.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

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29-11-2022 um 12:58 Uhr

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