Keine Erstattung von Sitzplatz Reservierung und Sportgepäck

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  • 05 Jan 2024
  • #574240
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Flug konnte durch Krankheit nicht angetreten werden, ärztliches Attest liegt vor. Die Pauschalreise wurde 2 Tage vor Abflug storniert. Die Reservierungen für Sitzplätze und Sportgepäck werden von Corendon laut telef. Nachfrage generell nicht erstattet. Die Kosten belaufen sich für Hin-Rückflug auf 240€.
Reisedaten: Hinflug 31.12.2023 | NUE-TFS | XR 2275 und Rückflug 14.01.2024 | TFS-NUE | XR 2276

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05-01-2024 um 15:56 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Corendon Airlines weitergeleitet. Mehr erfahren.

05-01-2024 um 16:02 Uhr


Guten Tag, da Sie schon Kontakt mit der zuständigen Abteilung hatten, kontaktieren Sie bei weiteren Fragen gerne diese erneut unter Angabe Ihrer Fallnummer. Mit freundlichen Grüssen.

05-01-2024 um 17:20 Uhr


Es gibt keine Fallnummer. Ich wurde am Telefon einfach abgewiesen, dass es generell keine Erstattung für Sitzplatz Reservierungen u. Sportgepäck gibt. Wo finde ich die AGBs von Corendon in denen die Erstattung geregelt ist? Online ist hierzu nichts zu finden. Bitte schicken Sie mir die Geschäftsbedingungen zu.

08-01-2024 um 07:41 Uhr


Guten Morgen, gerne informieren Sie sich auf unserer Webseite bezüglich Ihrer Anfrage.
https://www.corendonairlines.com/de/service-center/haufig-gestellte-fragen/gepack-bestimmungen
Unser Service Center können Sie über unser dafür vorgesehene Kundenkontaktformular kpntaktieren
https://www.corendonairlines.com/de/service-center/kontakt
Mit freundlichen Grüssen

09-01-2024 um 01:41 Uhr


Leider gehen Sie nicht auf meine Bitte ein. Ich habe Sie gebeten, mir in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzuzeigen, wo die Regelung zu Erstattung der bereits reservierten aber nicht genutzten Sitzplätze und Sportgepäck geregelt ist. Ich weiße Sie wiederholt darauf hin, dass Sie online in Ihren FAQ keine Informationen zu Erstattung von reservierten Sitzplätze und Sportgepäck veröffentlichen, was in der EU Ihre Pflicht wäre um Kunden transparent zu informieren.

Daher biete ich Ihnen fogende Optionen an:
A: Senden Sie mir Innerhalb von 7 Tagen Ihre AGBs mit der Klausel zur Erstattung von Sitzplätzen und Sportgepäck zu und veröffentlichen Sie diese Informationen online. Bei Verstreichen der Frist geht der Fall umgehend an die ARAG Rechtsschutzversicherung.

B: Sie können mir die bezahlten Sitzplatzreservierungen und Sportgepäck für
Hin- und Rückflug umgehend erstatten.

09-01-2024 um 07:18 Uhr


Guten Morgen, gerne informieren Sie sich über unsere Bestimmungen auf unserer Webseite. Den Link senden wir Ihnen gerne erneut.
https://www.corendonairlines.com/de/service-center/haufig-gestellte-fragen/gepack-bestimmungen
Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, können Sie das gerne über das dafür vorgesehene Formular tun. Mit freundlichem Gruß (09.01.24/09:17)

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Corendon Airlines
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