nicht erfolgte Umschreibung eines Vertrages

  • Ungelöst
  • 09 Nov 2022
  • #436762
  • 157
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe nunmehr seit über einem Jahr Probleme mit der Umschreibung des oben genannten Vertrages auf den neuen Eigentümer.
Zum Problem:
Ich habe zum 01.08.2022 das Objekt verkauft, welches bei E-on Kunde ist.
Der Eigentümerwechsel wurde im September 2021 bei E-ON angezeigt. Die Umschreibung und oder Beendigung des Vertrages erfolgte nicht. Nunmehr bekomme ich permanent Mahnungen zu diesem nicht geänderten Vertrag. Ich habe mehrfach versucht mit E-On den Vorgang zu klären. Im Ergebnis fehlte dann noch zur Umschreibung eine Vollmacht meiner beauftragten Hausverwaltung. Diese wurde sodann zeitnah nachgereicht. Leider führte auch die Nachreichung nicht zur Umschreibung.
Mittlerweile habe ich eine Mahnung von Ihnen erhalten, welche mit Inkasso sowie einer der Weiterleitung an die Schufa droht.
Ich kann nicht verstehen wie ich Kostenschuldner der Stromlieferung sein soll obwohl ich seit 16 Monaten nicht mehr Eigentümer des Objektes bin.
Alle notwendigen Informationen liegen bereits vor und sind bei Ihnen gespeichert. Die Umschreibung ist aus meiner Sicht einfach und schnell möglich.

Erschwerend kommt hinzu, dass von dem Kundencenter gemachte Verprechen nicht eingehalten werden. Mal erfolgt der Rückruf nicht oder die Weiterleitung an eine höhere Stelle wurde nicht vorgenommen. Auch ich habe Ihnen bereits gedroht, den Vorgang an einen Anwalt abzugeben um Nachteile meiner Person ( Bonität) zu vermeiden. Auch auf dieses Schreiben (per Mail) erfolgte keine Antwort. Insgesamt habe ich den Eindruck gewonnen, dass bei Ihnen intern die Prozesse zu Lasten der Kunden verschleppt werden. Um den Vorgang für beide Seiten nunmehr zu beenden schreibe ich hier meine Beschwerde in der Hoffnung, dass auf diese endlich adäquat reagiert wird.

Mein Verständnis für die allgemeine Arbeitsüberlastung auch im Hinblick auf die derzeitige Situation hält sich in Grenzen. Schließlich ist der Vorgang nunmehr seit 15 Monaten nicht von Ihnen bearbeitet worden.

Mit freundlichen Grüßen
Michaela ******

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22-11-2022 um 13:02 Uhr


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