Nach Kündigung wurde der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert trotz der geänderten Gesetze.

  • Ungelöst
  • 26 Mai 2023
  • #495674
  • 242
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Energielieferverträgen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, dürfen sich nicht automatisch um ein weiteres Jahr nach der Erstlaufzeit verlängern (neue Verbraucherrechte durch BGB ,EnWG, Strom GGV). Langzeitverträge dürfen nach der Erstlaufzeit nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat beinhalten und der Vertrag darf sich nur auf unbestimmte Zeit verlängern, nicht um ein ganzes Jahr. Das übersandte Kündigungsschreiben von Elektrizität Berlin mit einem Vertragsende 01.07.2024 ist somit rechtswidrig. Aufgrund des falschen Bestätigungsschreibens nimmt mich mein neuer Anbieter nicht mehr. Erste Kontaktversuche zur Klärung blieben erfolglos. Infolge dessen versuche ich mal diesen Weg.

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26-05-2023 um 23:06 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Elektrizität Berlin weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

19-06-2023 um 22:29 Uhr


Problem ungelöst

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