Energielieferverträgen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, dürfen sich nicht automatisch um ein weiteres Jahr nach der Erstlaufzeit verlängern (neue Verbraucherrechte durch BGB ,EnWG, Strom GGV). Langzeitverträge dürfen nach der Erstlaufzeit nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat beinhalten und der Vertrag darf sich nur auf unbestimmte Zeit verlängern, nicht um ein ganzes Jahr. Das übersandte Kündigungsschreiben von Elektrizität Berlin mit einem Vertragsende 01.07.2024 ist somit rechtswidrig. Aufgrund des falschen Bestätigungsschreibens nimmt mich mein neuer Anbieter nicht mehr. Erste Kontaktversuche zur Klärung blieben erfolglos. Infolge dessen versuche ich mal diesen Weg.
Teilen
26-05-2023 um 23:06 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Elektrizität Berlin weitergeleitet. Mehr erfahren.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
19-06-2023 um 22:29 Uhr
Problem ungelöst
0 / 10
Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Welcher Kundenservice? Rechtsanwalt eingeschaltet!
Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.