unberechtigte Forderungen

  • vor 10 Tagen
  • #600343
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An das Beschwerde-Management - 2. Schreiben

Ich weise nochmals ausdrücklich auf mein 1. Schreiben hin. 3. und letzte Mahnung ist unberechtigt, da meine Zahlung im März und April mit je 80,00 Euro erfolgte (8127774137). Hier stimmt der Abschlag per 21. eines Monats (Haushaltsstrom). 2 Zahlungen nicht wahrzunehmen ist eine Schlamperei Ihrer Buchhaltung und ist absolut nicht vertrauenswürdig.
Der Abschlag bei der Jahresrechnung (Wärmestrom) ist inkorrekt (Vertr.Nr. 8127774170). Dieser ist und war schon immer der 21. eines Monats. Der Monat Februar ist abgegolten. Auch hier Schlamperei!
Ihr Unternehmen lässt sehr zu wünschen übrig. Wenn in einer Buchhaltung unfähige Mitarbeiter beschäftigt werden, die falsche Angaben eingeben, fällt das auf Ihr Unternehmen zurück.

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