Kündigung HÖRZU-Abo

  • Ungelöst
  • 02 Mär 2022
  • #355669
  • 304
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Als Anlage zu meinem Schreiben vom 25.02.2022 habe ich die von Ihnen über Reklamation 24 gewünschte Kündigung vom 26.07.2021 nachgewiesen, die ich bereits meinem Schreiben vom 30.01.2022 an Exklusiv Marketing GmbH beigefügt hatte. Somit ist meinerseits der von Ihnen geforderte Nachweis mehrmals erbracht worden. Ich gehe davon aus, dass nunmehr meiner Kündigung vom 26.07.2021 zum 31.12.2021 entsprochen wird.

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02-03-2022 um 15:42 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Exclusiv Marketing weitergeleitet. Mehr erfahren.

15-03-2022 um 10:53 Uhr


Sehr geehrter Herr ******, gerne bestätigen wir Ihnen noch einmal, dass Sie Ihren Vertrag
zu Heft-Nr 13 2022 gekündigt haben. Das ist die erste Ausgabe, mit der Sie nicht mehr beliefert werden.

Freundliche Grüße

Ihr Team von Exclusiv Marketing

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

15-03-2022 um 14:34 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Meine Kündigung des HÖRZU Abos vom 26.07.2021 erfolgte fristgerecht zum Vertragsende 2021 - sie wird nach wie vor ignoriert, obwohl ich bereits viermal schriftlich um Beachtung dieses Kündigungsschreiben hingewiesen und habe. Auf Wunsch von Exklusiv Marketing ist dem Vertragspartner das Kündigungsschreiben vom 26.07.2021 ebenfalls in Kopie als Anlage zu meinen Schreiben vom 30.01.2022 sowie vom 25.02.2022 übersandt worden. Exklusiv Marketing hatte mit Schreiben vom 25.02.2022 an Reklamation24 mitgeteilt, dass "bei fristgerechter Kündigung das Abonnement selbstverständlich eingestellt wird". Die Kündigungszeit betrug drei Monate zum Vertragsende, also war die Kündigung vom 26.07.2021 fristgerecht.
Ersatzweise werden von Exklusiv Marketing bzw. pvz eigenwillig Kündigungstermine in 2022 und 2023 festgelegt, die ich bestreite. Es ist für mich erkennbar, dass im Wege der Ignoranz nach Vertragsablauf Beiträge erhoben werden (sollen), ohne dass diesbezüglich eine rechtliche Grundlage besteht. Diese ist bereits am 31.12.2021 gemäß meiner Kündigung vom 26.07.2021 erloschen. Stellt das Verhalten von Exklusiv Marketing in diesem Falle eine Besonderheit dar oder werden Abo-Kündigungen exemplarisch vergleichbar behandelt?

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